Globale Lieferketten, internationale Bauprojekte und Entwicklungszusammenarbeit führen jährlich Tausende deutsche Beschäftigte in tropische Regionen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G35 ist dabei keine freiwillige Zusatzleistung, sondern gesetzliche Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV. Ohne sie darf der Beschäftigte die Tätigkeit nicht aufnehmen.
Rechtsgrundlage: ArbMedVV und der Grundsatz G35
Die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und unter besonderen klimatischen Bedingungen ist in der ArbMedVV (§ 4 Abs. 1, Anhang Teil 4) verankert. Der Grundsatz G35 konkretisiert Inhalt und Umfang. Es handelt sich um Pflichtvorsorge – der Arbeitgeber muss sie veranlassen, der Beschäftigte muss sie wahrnehmen. Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten einschließlich Impfungen und Reiseprophylaxe.
Der geografische Geltungsbereich umfasst Regionen zwischen dem 40. nördlichen und 40. südlichen Breitengrad. Das schließt nicht nur klassische Tropenländer ein, sondern auch Teile des Mittelmeerraums, Zentralasiens und des südlichen Nordamerikas – je nach klimatischen Bedingungen und Gesundheitsrisiken vor Ort.

Wer darf die Vorsorge durchführen?
Durchführen dürfen sie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“. Abweichend können auch Ärzte beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ berechtigt sind. In der Praxis hat sich die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Tropeninstitut bewährt: Der Betriebsarzt koordiniert die Vorsorge, während tropenmedizinische Spezialisten bei komplexen Fragestellungen hinzugezogen werden.
Erstuntersuchung vor Reiseantritt
Umfassende Anamnese, körperliche Untersuchung, Labordiagnostik (u. a. Blutbild, Leber- und Nierenwerte, Urinanalyse) sowie Impfstatusprüfung. Bei Bedarf erfolgt eine tropenmedizinische Beratung zu Malariaprophylaxe, Reiseimpfungen und persönlichen Schutzmaßnahmen.
Beratungsinhalte
Neben der medizinischen Untersuchung umfasst die Vorsorge eine individuelle Beratung zu: Expositionsrisiken am Einsatzort, notwendige Impfungen und Chemoprophylaxe, Verhalten bei Durchfallerkrankungen und Insektenstichen, Sonnenschutz und Hitzebelastung sowie Hinweise zur medizinischen Versorgung vor Ort.
Nachuntersuchung nach Rückkehr
Nach Beendigung des Tropenaufenthalts sollte innerhalb eines definierten Zeitraums eine Nachuntersuchung erfolgen. Diese dient der Früherkennunglatenter Infektionen (z. B. Malaria, Schistosomiasis), der Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Dokumentation eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge und muss sicherstellen, dass diese rechtzeitig vor Reiseantritt durchgeführt wird. Die Vorsorge muss durch einen fachkundigen Betriebsarzt mit tropenmedizinischer Qualifikation erfolgen. Die Ergebnisse sind in einer Vorsorgekartei zu dokumentieren – wobei der Arbeitgeber nur eine Vorsorgebescheinigung erhält, nicht die medizinischen Befunde.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung für den Auslandseinsatz zu aktualisieren. Diese muss länderspezifische Risiken, klimatische Bedingungen, Sicherheitslage und medizinische Infrastruktur berücksichtigen.
Inhalte der Erstuntersuchung vor Ausreise
Die Erstuntersuchung sollte mindestens sechs Wochen vor der geplanten Ausreise stattfinden, um Impfserien rechtzeitig zu beginnen. Sie umfasst eine ausführliche Anamnese, körperliche Untersuchung, Labordiagnostik (Blutbild, Leberwerte, Nierenfunktion, Blutzucker, Urinstatus) und eine individuelle reisemedizinische Beratung. Die Beratung berücksichtigt das Einsatzland, die Tätigkeitsart, Aufenthaltsdauer und individuelle Risikofaktoren. Sie umfasst Impfempfehlungen (Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis), Malariaprophylaxe, Expositionsprophylaxe und Informationen zum Gesundheitssystem vor Ort.
Nachuntersuchung und regelmäßige Vorsorge
Die Erstvorsorge hat eine Gültigkeit von maximal 24 Monaten. Bei Dauerentsendungen muss sie spätestens nach zwei Jahren wiederholt werden. Besonders wichtig ist die Rückkehruntersuchung: Innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Rückkehr dient sie der Erkennung latenter Infektionen wie Malaria, Schistosomiasis oder Tuberkulose, die erst Wochen nach der Exposition symptomatisch werden können. In der Praxis wird die Rückkehruntersuchung oft vergessen – etablieren Sie feste Prozesse, die automatisch bei der Reiserückkehr-Meldung ausgelöst werden.
Besondere Risiken und Zielländer
Das Risikoprofil variiert erheblich je nach Region. Die wichtigsten länderspezifischen Risiken: Malaria (insbesondere Subsahara-Afrika), Dengue-Fieber (zunehmend auch außerhalb klassischer Endemiegebiete), Gelbfieber (Pflichtimpfung bei Einreise in viele afrikanische und südamerikanische Länder), gastrointestinale Infektionen und klimatische Belastungen durch extreme Hitze und Luftfeuchtigkeit. 2025/2026 gewinnen neue Risiken an Bedeutung: Dengue-Ausbreitung in bisher wenig betroffene Regionen, resistente Malariaparasiten in Südostasien und die Zunahme klimabedingter Extremwetterereignisse.
Organisatorische Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss ein umfassendes Entsendungsmanagement sicherstellen: rechtzeitige Terminierung der Vorsorge (mindestens sechs Wochen vor Ausreise), Übernahme aller Kosten, Bereitstellung einer Reiseapotheke, Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, Erstellung eines Notfallplans und Dokumentation in der Vorsorgekartei. Bei häufigen Entsendungen empfiehlt sich ein strukturiertes Travel-Health-Programm, das alle Elemente in einem integrierten Prozess abbildet.
Digitale Vorsorgekartei und Fristenverwaltung
Die Verwaltung von G35-Fristen wird bei mehreren Auslandsentsendungen schnell unübersichtlich. Digitale Vorsorgekartei-Systeme erleichtern die Fristenverwaltung erheblich: automatische Erinnerungen vor Ablauf der 24-Monats-Frist, Übersicht über alle Entsendungen und zugehörige Vorsorgen, Dokumentation der Rückkehruntersuchungen und Nachverfolgung offener Maßnahmen. So stellen Sie sicher, dass kein Mitarbeiter ohne gültige Vorsorge ins Ausland reist.
Fazit: Pflichtvorsorge schützt Mitarbeiter und Unternehmen
Ein unvorbereiteter Mitarbeiter, der im Ausland schwer erkrankt, verursacht nicht nur menschliches Leid, sondern auch erhebliche Kosten für Notfallbehandlung, Rücktransport und Vertretung. Als Betriebsarzt empfehle ich: Integrieren Sie die G35-Vorsorge in Ihr Standardverfahren für Auslandsentsendungen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und vergessen Sie nicht die Rückkehruntersuchung – was im Tropenland asymptomatisch bleibt, kann in Deutschland zum ernsthaften Gesundheitsproblem werden.
Als Betriebsarzt mit tropenmedizinischer Qualifikation beraten wir Sie umfassend zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach V35. Von der Erstuntersuchung über Reiseimpfungen bis zur Nachsorge – alles aus einer Hand.
