Globale Lieferketten, internationale Bauprojekte und Entwicklungszusammenarbeit führen jährlich Tausende deutsche Beschäftigte in tropische Regionen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der DGUV-Empfehlung (ehemals G 35) ist dabei keine freiwillige Zusatzleistung, sondern gesetzliche Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV. Ohne sie darf der Beschäftigte die Tätigkeit nicht aufnehmen.
Rechtsgrundlage: ArbMedVV und die DGUV-Empfehlung (ehemals G 35)
Die Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und unter besonderen klimatischen Bedingungen ist in der ArbMedVV (§ 4 Abs. 1, Anhang Teil 4) verankert. Die DGUV-Empfehlung (ehemals G 35) konkretisiert Inhalt und Umfang. Es handelt sich um Pflichtvorsorge – der Arbeitgeber muss sie veranlassen, der Beschäftigte muss sie wahrnehmen. Der Arbeitgeber trägt sämtliche Kosten einschließlich Impfungen und Reiseprophylaxe.
Erfasst sind Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen (ArbMedVV Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2). Maßgeblich sind die klimatischen Bedingungen und Gesundheitsrisiken vor Ort – das kann auch Regionen außerhalb der klassischen Tropen betreffen.

Wer darf die Vorsorge durchführen?
Durchführen dürfen sie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“. Abweichend können auch Ärzte beauftragt werden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung „Tropenmedizin“ berechtigt sind. In der Praxis hat sich die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Tropeninstitut bewährt: Der Betriebsarzt koordiniert die Vorsorge, während tropenmedizinische Spezialisten bei komplexen Fragestellungen hinzugezogen werden.
Erstvorsorge vor Reiseantritt
Umfassende Anamnese und Impfstatusprüfung; körperliche Untersuchung und Labordiagnostik (u. a. Blutbild, Leber- und Nierenwerte, Urinanalyse), soweit ärztlich angezeigt und von der beschäftigten Person nicht abgelehnt. Bei Bedarf erfolgt eine tropenmedizinische Beratung zu Malariaprophylaxe, Reiseimpfungen und persönlichen Schutzmaßnahmen.
Beratungsinhalte
Neben der medizinischen Untersuchung umfasst die Vorsorge eine individuelle Beratung zu: Expositionsrisiken am Einsatzort, notwendige Impfungen und Chemoprophylaxe, Verhalten bei Durchfallerkrankungen und Insektenstichen, Sonnenschutz und Hitzebelastung sowie Hinweise zur medizinischen Versorgung vor Ort.
Nachuntersuchung nach Rückkehr
Nach Beendigung des Tropenaufenthalts sollte innerhalb eines definierten Zeitraums eine Nachuntersuchung erfolgen. Diese dient der Früherkennung latenter Infektionen (z. B. Malaria, Schistosomiasis), der Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Dokumentation eventueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge und muss sicherstellen, dass diese rechtzeitig vor Reiseantritt durchgeführt wird. Die Vorsorge führen Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durch (§ 7 ArbMedVV); alternativ dürfen Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Tropenmedizin beauftragt werden. In der Vorsorgekartei hält der Arbeitgeber nur fest, dass, wann und aus welchem Anlass Vorsorge stattfand – er erhält eine Vorsorgebescheinigung, keine medizinischen Befunde.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung für den Auslandseinsatz zu aktualisieren. Diese muss länderspezifische Risiken, klimatische Bedingungen, Sicherheitslage und medizinische Infrastruktur berücksichtigen.
Inhalte der Erstvorsorge vor Ausreise
Die Erstvorsorge sollte mindestens sechs Wochen vor der geplanten Ausreise stattfinden, um Impfserien rechtzeitig zu beginnen. Sie umfasst eine ausführliche Anamnese, eine individuelle reisemedizinische Beratung und – soweit angezeigt und mit Einwilligung – körperliche Untersuchung und Labordiagnostik (Blutbild, Leberwerte, Nierenfunktion, Blutzucker, Urinstatus). Die Beratung berücksichtigt das Einsatzland, die Tätigkeitsart, Aufenthaltsdauer und individuelle Risikofaktoren. Sie umfasst Impfempfehlungen (Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis), Malariaprophylaxe, Expositionsprophylaxe und Informationen zum Gesundheitssystem vor Ort.
Nachuntersuchung und regelmäßige Vorsorge
Für Folgevorsorgen gelten die Fristen der AMR 2.1; bei längeren oder wiederholten Entsendungen ist die Vorsorge regelmäßig zu wiederholen. Besonders wichtig ist die Vorsorge nach der Rückkehr: Sie dient der Erkennung latenter Infektionen wie Malaria, Schistosomiasis oder Tuberkulose, die erst Wochen nach der Exposition symptomatisch werden können. In der Praxis wird sie oft vergessen – etablieren Sie feste Prozesse, die automatisch bei der Reiserückkehr-Meldung ausgelöst werden.
Besondere Risiken und Zielländer
Das Risikoprofil variiert erheblich je nach Region. Die wichtigsten länderspezifischen Risiken: Malaria (insbesondere Subsahara-Afrika), Dengue-Fieber (zunehmend auch außerhalb klassischer Endemiegebiete), Gelbfieber (Pflichtimpfung bei Einreise in viele afrikanische und südamerikanische Länder), gastrointestinale Infektionen und klimatische Belastungen durch extreme Hitze und Luftfeuchtigkeit. 2025/2026 gewinnen neue Risiken an Bedeutung: Dengue-Ausbreitung in bisher wenig betroffene Regionen, resistente Malariaparasiten in Südostasien und die Zunahme klimabedingter Extremwetterereignisse.
Organisatorische Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss ein umfassendes Entsendungsmanagement sicherstellen: rechtzeitige Terminierung der Vorsorge (mindestens sechs Wochen vor Ausreise), Übernahme aller Kosten, Bereitstellung einer Reiseapotheke, Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, Erstellung eines Notfallplans und Dokumentation in der Vorsorgekartei. Bei häufigen Entsendungen empfiehlt sich ein strukturiertes Travel-Health-Programm, das alle Elemente in einem integrierten Prozess abbildet.
Digitale Vorsorgekartei und Fristenverwaltung
Die Verwaltung von Fristen der DGUV-Empfehlung (ehemals G 35) wird bei mehreren Auslandsentsendungen schnell unübersichtlich. Digitale Vorsorgekartei-Systeme erleichtern die Fristenverwaltung erheblich: automatische Erinnerungen vor Ablauf der Fristen, Übersicht über alle Entsendungen und zugehörige Vorsorgen, Dokumentation der Rückkehrvorsorgen und Nachverfolgung offener Maßnahmen. So stellen Sie sicher, dass kein Mitarbeiter ohne die erforderliche Vorsorge ins Ausland reist.
Fazit: Pflichtvorsorge schützt Mitarbeiter und Unternehmen
Ein unvorbereiteter Mitarbeiter, der im Ausland schwer erkrankt, verursacht nicht nur menschliches Leid, sondern auch erhebliche Kosten für Notfallbehandlung, Rücktransport und Vertretung. Als Betriebsarzt empfehle ich: Integrieren Sie die Vorsorge nach DGUV-Empfehlung (ehemals G 35) in Ihr Standardverfahren für Auslandsentsendungen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung und vergessen Sie nicht die Rückkehruntersuchung – was im Tropenland asymptomatisch bleibt, kann in Deutschland zum ernsthaften Gesundheitsproblem werden.
Wir beraten Sie umfassend zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten in Tropen und Subtropen (ehemals G 35). Von der Erstvorsorge über Reiseimpfungen bis zur Nachsorge – alles aus einer Hand.
