Seit Januar 2026 konkretisiert die AMR 3.4, wann arbeitsmedizinische Vorsorge telemedizinisch erfolgen kann; wie viel der Betreuung digital erbracht werden darf, regelt die DGUV Vorschrift 2. Das verändert die betriebsärztliche Betreuung grundlegend – und eröffnet Ihrem Unternehmen neue Möglichkeiten.
Was ist digitale Arbeitsmedizin?
Digitale Arbeitsmedizin bezeichnet die Erbringung betriebsärztlicher Leistungen über digitale Kanäle – Videokonferenz, Online-Fragebogen, digitale Dokumentation – statt ausschließlich im persönlichen Kontakt. Sie ergänzt die Präsenzmedizin, ersetzt sie aber nicht vollständig.
Kern ist die Telemedizin nach AMR 3.4: Die Arbeitsmedizinische Regel 3.4, bekanntgemacht am 27. Januar 2026, schafft erstmals einen klaren Rahmen dafür, unter welchen Voraussetzungen arbeitsmedizinische Vorsorge telemedizinisch stattfinden kann.