Leitfaden

Digitale Arbeitsmedizin: Der vollständige Leitfaden für Arbeitgeber 2026

Von Johannes F. Angerer, BetriebsarztApril 202615 Min. Lesezeit

Seit Januar 2026 konkretisiert die AMR 3.4, wann arbeitsmedizinische Vorsorge telemedizinisch erfolgen kann; wie viel der Betreuung digital erbracht werden darf, regelt die DGUV Vorschrift 2. Das verändert die betriebsärztliche Betreuung grundlegend – und eröffnet Ihrem Unternehmen neue Möglichkeiten.

Was ist digitale Arbeitsmedizin?

Digitale Arbeitsmedizin bezeichnet die Erbringung betriebsärztlicher Leistungen über digitale Kanäle – Videokonferenz, Online-Fragebogen, digitale Dokumentation – statt ausschließlich im persönlichen Kontakt. Sie ergänzt die Präsenzmedizin, ersetzt sie aber nicht vollständig.

Kern ist die Telemedizin nach AMR 3.4: Die Arbeitsmedizinische Regel 3.4, bekanntgemacht am 27. Januar 2026, schafft erstmals einen klaren Rahmen dafür, unter welchen Voraussetzungen arbeitsmedizinische Vorsorge telemedizinisch stattfinden kann.

Rechtlicher Rahmen 2026: AMR 3.4 und DGUV V2

Die drei wichtigsten Regelwerke für digitale Arbeitsmedizin:

AMR 3.4 (seit 27.01.2026)
Kernregel: Erstvorsorge in Präsenz (auch nach Betriebsarztwechsel), Folgevorsorgen nach ärztlicher Einzelfallprüfung telemedizinisch möglich. Bedingungen: Datenschutz, geeignete Technik, ärztliche Verantwortung. Vermutungswirkung: Wer die AMR 3.4 einhält, kann davon ausgehen, die Anforderungen der ArbMedVV zu erfüllen.
DGUV Vorschrift 2 (Neufassung, trägerspezifisch ab 2026)
Max. ein Drittel der Betreuungsleistungen digital, nach Erstbegehung (§ 6). Bei einigen UV-Trägern unter Bedingungen bis 50 %. Schwellenwert für Anlage 1 auf 20 Beschäftigte erhöht.
ArbMedVV
Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge; § 7 regelt die Anforderungen an die Ärztin oder den Arzt. Die AMR 3.4 konkretisiert, wann Folgevorsorgen telemedizinisch erfolgen können.

Was kann digital, was muss vor Ort stattfinden?

Die Faustregel nach AMR 3.4: Erstvorsorge vor Ort, Folgevorsorgen nach ärztlicher Prüfung digital möglich. Im Detail:

✅ Digital möglich:
Folgevorsorge Bildschirmarbeit (ehem. G 37) nach ärztlicher Prüfung · Beratungsgespräche · BEM-Begleitung · Beratung zu Unterweisungen · Folge-Angebotsvorsorgen · Dokumentationsübergaben
❌ Präsenz erforderlich:
Erstvorsorge je Anlass und nach Betriebsarztwechsel · Untersuchungen mit körperlichem Befund (z. B. Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, ehem. G 25) · Blutabnahmen, Lungenfunktionstests · Untersuchungen nach Arbeitsunfall

5 handfeste Vorteile für Ihr Unternehmen

1. Zeitersparnis bei Folgevorsorgen

Anfahrt, Parkplatzsuche und Wartezeit entfallen bei telemedizinischen Folgevorsorgen. Digital: Einloggen, Konsultation, fertig.

2. Kostenersparnis: besonders für KMU und dezentrale Teams

Ein mobiler Betriebsarzt verursacht neben dem Honorar Fahrtkosten. Digital unterstützte Betreuung spart Anfahrten; die Preise von CompDocs finden Sie auf unserer Preisseite.

3. Compliance ohne Aufwand

Automatische Erinnerungen, digitale Vorsorgekartei, datenschutzkonformes Dokumentenmanagement. Kein Papierkrieg, kein vergessener Folgetermin.

4. Bundesweit – ohne Standortbindung

Homeoffice-Mitarbeiter, Filialen, Außendienstler – alle erreichen denselben Betriebsarzt. Keine Unterschiede in der Betreuungsqualität mehr.

5. Mitarbeiterzufriedenheit steigt

Flexible Termine, kein Arztbesuch im Arbeitsalltag, vertrauter Ansprechpartner – das kommt an.

Häufige Fragen zur digitalen Arbeitsmedizin

Ist digitale Arbeitsmedizin rechtssicher?

Ja, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden: Für die Vorsorge gilt die AMR 3.4 (Erstvorsorge in Präsenz, Folgevorsorgen nach ärztlicher Prüfung telemedizinisch), für die Betreuung die DGUV Vorschrift 2 (bis zu einem Drittel digital nach Erstbegehung). Wer die AMR einhält, kann von der Vermutungswirkung ausgehen.

Was kostet digitale Betriebsarztbetreuung?

Ab 12 € pro Mitarbeiter:in und Monat (Basis-Paket); Details und Leistungsumfang finden Sie auf unserer Preisseite.

Brauche ich für jeden Mitarbeiter einen persönlichen Termin?

Für die Erstvorsorge je Anlass und nach einem Betriebsarztwechsel ja. Folgevorsorgen können nach ärztlicher Einzelfallprüfung telemedizinisch erfolgen; Beratungen im Rahmen der Betreuung bis zu einem Drittel digital (DGUV Vorschrift 2).

Wie ist der Datenschutz geregelt?

Welche Dienstleister CompDocs einsetzt, beschreibt unsere Datenschutzerklärung. Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.

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CompDocs verbindet Präsenz und digitale Arbeitsmedizin: Erstvorsorge und Erstbegehung in Präsenz, Folgevorsorgen nach ärztlicher Prüfung telemedizinisch; Betreuung bis zu einem Drittel digital (DGUV V2 § 6, AMR 3.4). Bundesweit.

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