Seit Februar 2026 ist der EU AI Act verbindlich. Für den Arbeitsschutz ergeben sich daraus zwei zentrale Pflichten: High-Risk-Klassifizierung von KI-Systemen und nachweisliche KI-Kompetenzschulungen.
High-Risk-Klassifizierung
KI-gestützte Risikobewertungen im Arbeitsschutz gelten als High-Risk: Transparenzpflichten, menschliche Aufsicht und regelmäßige Validierung vorgeschrieben.
Art. 4: KI-Kompetenzschulung
Alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen nachweislich geschult werden – von ChatGPT bis Qualitätskontrolle.
Predictive Analytics
KI prognostiziert Ausfallrisiken, personalisiert Unterweisungen und erkennt psychische Belastungsmuster frühzeitig.
KI-Anwendungen im Arbeitsschutz
Automatisierte Gefährdungsbeurteilungen, dynamische Unterweisungen, KI-gestützte Screening-Tools für psychische Belastung und Predictive Maintenance – die DGAUM widmete ihre Jahrestagung 2025 dem Schwerpunkt KI in der Arbeitsmedizin.
DSGVO und NIS2 beachten
KI-Systeme im Arbeitsschutz verarbeiten oft Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO). Datenschutz-Folgenabschätzung, Zweckbindung und NIS2-Compliance sind Pflicht.
