- ArbSchG Gesetz
- Arbeitsschutzgesetz — Rahmengesetz zum Gesundheitsschutz Beschäftigter. Verpflichtet zu Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen nach Stand der Technik.
- ArbMedVV Verordnung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung — regelt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge; Grundlage für Vorsorgebescheinigung (§ 6 Abs. 3) und Vorsorgekartei (§ 3 Abs. 4).
- ArbStättV Verordnung
- Arbeitsstättenverordnung — Anforderungen an Gestaltung, Beleuchtung, Klima und Ergonomie inkl. Bildschirm- und Telearbeitsplätze.
- ASiG Gesetz
- Arbeitssicherheitsgesetz — verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
- AMR 3.4 Regel
- Arbeitsmedizinische Regel zur Telemedizin — konkretisiert seit Januar 2026 die arbeitsmedizinische Vorsorge mittels Telemedizin; die erstmalige Vorsorge erfolgt in Präsenz.
- ASA Gremium
- Arbeitsschutzausschuss — vierteljährliches Pflichtgremium ab 21 Beschäftigten: Arbeitgeber, Betriebsarzt, Sifa, SBV und Betriebsrat.
- Angebotsvorsorge
- Vorsorge, die der Arbeitgeber anbieten muss. Teilnahme ist freiwillig, das Angebot ist Pflicht.
- Betriebsarzt
- Facharzt für Arbeitsmedizin oder mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Berät unabhängig und führt arbeitsmedizinische Vorsorge durch.
- BGM Programm
- Betriebliches Gesundheitsmanagement — strukturierte Förderung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit: BGF, BEM, Verhältnis- und Verhaltensprävention.
- BEM
- Betriebliches Eingliederungsmanagement nach §167 SGB IX — Pflicht ab 6 Wochen AU pro Jahr, unabhängig von Betriebsgröße.
- DGUV V2 Vorschrift
- Regelt Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Sifa — Grund- und betriebsspezifische Betreuung.
- Berufsgenossenschaft (BG)
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), branchenbezogen organisiert (z. B. BGW, BG ETEM, VBG, BG BAU). Aufgaben: Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Erlass berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (DGUV V1, V2 etc.), Entschädigung nach Arbeitsunfall/Berufskrankheit sowie berufliche und medizinische Rehabilitation. Finanzierung: Arbeitgeberbeiträge.
- Betriebsrat / SBV (Schwerbehindertenvertretung)
- Betriebsrat: gewähltes Arbeitnehmergremium nach BetrVG mit Mitbestimmungsrechten im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7, § 89 BetrVG) — Einbindung bei Gefährdungsbeurteilung, BEM und Bestellung des Betriebsarztes ist Pflicht. SBV (Schwerbehindertenvertretung): wird nach § 177 SGB IX in Betrieben mit ≥ 5 schwerbehinderten Beschäftigten gewählt; zwingend bei BEM-Verfahren und Gefährdungsbeurteilungen für betroffene Arbeitsplätze zu beteiligen. Beide sind Mitglieder im Arbeitsschutzausschuss (ASA).
- Brandschutzbeauftragter
- Fachkundige Person nach DGUV I 205-003 / ASR A2.2. Berät zu baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz.
- Bildschirmarbeitsplatz-Vorsorge (ehem. G37)
- Angebotsvorsorge nach ArbMedVV Anhang Teil 4 Abs. 2 für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten. Umfasst ärztliches Gespräch mit Anamnese, Sehtest nach AMR 14.1 (Sehschärfe in Nähe und Ferne, Augenstellung, zentrales Gesichtsfeld, Farbsinn) und ärztliche Beratung. Die erste Vorsorge erfolgt in Präsenz, Folgevorsorgen nach ärztlicher Prüfung auch telemedizinisch (AMR 3.4); ärztliche Beurteilung und Beratung bleiben verpflichtend.
- Compliance
- Einhaltung aller arbeitsschutzrechtlichen Pflichten (ArbSchG, ArbMedVV, DGUV, BetrSichV) — nachweisbar durch Dokumentation.
- CompDocs Plattform
- Digitale Compliance-Plattform von CompDocs — Vorsorgekartei, Fristenmonitoring, Audit-Readiness.
- DGUV
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — Spitzenverband der Berufsgenossenschaften; erlässt Vorschriften, Regeln und Informationen.
- DSGVO Art. 9
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten) — Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, AV-Vertrag erforderlich.
- Dokumentationspflicht
- Arbeitgeberpflicht zur nachweisbaren Dokumentation von GBU, Unterweisungen, Unfällen und Vorsorge.
- Ersthelfer
- Nach § 26 DGUV V1: bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens eine Person, darüber mind. 10 % (Büro 5 %) der Beschäftigten ausgebildet. Fortbildung alle 2 Jahre.
- Ergonomie
- Gestaltung von Arbeitssystemen und Umgebung zur Anpassung an den Menschen — zentral für Bildschirm- und Homeoffice-Vorsorge.
- Evakuierungsübung
- Regelmäßige Räumungsübung (empfohlen 1×/Jahr) nach ASR A2.3 — Teil des organisatorischen Brandschutzes.