
Auf einen Blick: Wer mit Trichlorethen (TRI), Tetrachlorethen (PER) oder Dichlormethan (DCM) arbeitet — in der Metall-Entfettung, der chemischen Reinigung, der Klebstoff- und Schaumindustrie oder bei Sanierungsarbeiten — unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. TRI ist krebserzeugend Kategorie 1B (TRGS 910); PER und DCM sind krebsverdächtig Kategorie 2. Schlüsselbefürchtungen: Nierenzellkarzinom (TRI), Hepato-/Nephrotoxizität, toxische Enzephalopathie, CO-Hämoglobin (DCM). Nach Ausscheiden ist eine nachgehende Vorsorge über das DGUV-Vorsorge-Portal anzubieten.
Die CKW-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber Trichlorethen, Tetrachlorethen oder Dichlormethan exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E CKW geregelt (Fassung Januar 2022, S. 715–737) und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots-, Wunsch- und nachgehender Vorsorge eingebettet. Schutzziel ist die Früherkennung CKW-assoziierter Erkrankungen — primär der Niere, der Leber, des zentralen Nervensystems sowie krebserzeugender Wirkungen.
| Stoff | Kürzel | Einstufung CLP | AGW | Schwerpunkt-Toxizität |
|---|---|---|---|---|
| Trichlorethen | TRI | krebserzeugend Kat. 1B | TRGS 910: 6 ppm | Niere (Karzinom), ZNS, Leber |
| Tetrachlorethen | PER | krebsverdächtig Kat. 2 | 10 ppm | ZNS, Leber, Niere |
| Dichlormethan | DCM | krebsverdächtig Kat. 2 | 50 ppm | CO-Hämoglobin, ZNS, Herz |
Alle drei Stoffe sind farblos, nicht brennbar, leicht flüchtig und schwerer als Luft. Die Aufnahme erfolgt über die Atemwege und über die Haut; alle drei Stoffe sind hautresorptiv. DCM ist seit 2010 für gewerbliche Farbabbeizer mit ≥0,1 Gew.-% gemäß REACH Anhang XVII Nr. 59 verboten.
Die CKW-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — in Anhang Teil 1 Nr. 1 (Pflicht- und Angebotsvorsorge bei Gefahrstoffen) sowie in Verbindung mit § 11 GefStoffV für krebserzeugende Stoffe der Kategorie 1A/1B (TRI).
Relevante Rechtsgrundlagen: ArbMedVV i.d.F. 18.10.2013, zuletzt geändert 30.06.2023; GefStoffV (Fassung 2024); TRGS 910 (Risikobezogenes Maßnahmenkonzept — TRI: Akzeptanz-/Toleranzkonzentration je 6 ppm); TRGS 900 (PER 10 ppm, DCM 50 ppm); TRGS 903 (Biologische Grenzwerte); TRGS 400/401/402/500/555; REACH-VO Anhang XVII Nr. 59 (DCM-Abbeizverbot); ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2; AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1; MuSchG; BKV (BK 1302, BK 1317); DGUV Positionspapier „Ototoxische Arbeitsstoffe“ (April 2018).
Wichtig: Maßgeblich rechtsverbindlich sind ArbMedVV, GefStoffV, TRGS 910 (TRI) und TRGS 900. Bei Überschreiten der Toleranzkonzentration (TRI: 6 ppm) sind risikoorientiert verschärfte Maßnahmen nach TRGS 910 zu treffen — bis hin zum Substitutionsgebot.
Die ArbMedVV unterscheidet bei CKW vier Vorsorgearten — mit besonderer Bedeutung der nachgehenden Vorsorge:
Bei Tätigkeiten mit Trichlorethen (TRI), wenn eine wiederholte Exposition oder eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden können. Bei Tätigkeiten mit Tetrachlorethen (PER), wenn der AGW (10 ppm) nicht eingehalten wird oder Hautkontakt-Gefährdung besteht. AMR 11.1 ist bei CMR-Tätigkeiten der Kategorie 1A/1B zu beachten.
Anzubieten bei Tätigkeiten mit TRI, PER und Dichlormethan (DCM), wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist.
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber TRI und PER ist nach dem Ausscheiden nachgehende Vorsorge anzubieten. Wegen der langen Latenzzeit bis zum Nierenzellkarzinom (TRI) ist dies der wichtigste Schutz. Der Unternehmer meldet alle exponierten Beschäftigten über www.dguv-vorsorge.de an.
Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen, sofern ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme der Tätigkeit | nach 12 Monaten | alle 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Nachgehende Vorsorge | innerhalb 12 Mon. nach Ausscheiden | 36 Monate | alle 3 Jahre |
Praxisrelevanz: Häufiger Fehler in Metallbetrieben und chemischen Reinigungen: Beim Ausscheiden wird die Anmeldung über www.dguv-vorsorge.de vergessen. Ein fester Anmelde-Workflow beim Austritt ist Pflicht — gerade für TRI mit 10+ Jahren Latenz bis zum Nierenzellkarzinom.

Trichlorethen (TRI): Herstellen und Abfüllen, Aufarbeiten/Lösungsmittel-Recycling, Straßenbaulabor (Asphalt- und Baustofflaboratorien), Vulkanisieren, Steinbearbeitung, Abbruch-/Sanierungsarbeiten in Produktionsanlagen, Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
Tetrachlorethen (PER): Herstellen und Abfüllen, Aufarbeiten, Chemischreinigungsanlagen, Lösungsmittel für Wachse und Harze, Extraktionsmittel, Sanierungsarbeiten.
Dichlormethan (DCM): Herstellen und Abfüllen, industrieller Farb- und Schichtenentferner (gewerblich verboten seit REACH XVII Nr. 59), Reinigen und Entfetten, Formenschäumen (PU), Kleben und Beschichten in der Kunststoff-, Gummi-, Holz- und Polstermöbelindustrie.
Trichlorethen: Kumulierendes Narkotikum mit hoher Lipidlöslichkeit. Spättodesfälle durch Herzkammerflimmern nach körperlicher Anstrengung und Alkoholkonsum beschrieben. Chronisch: Schädigung von ZNS, Myokard, Leber und Niere. Erhöhtes Risiko für Nierenzellkarzinome bei langjährig Hochexponierten. Hauptmetabolit: Trichloressigsäure (TCA) im Urin.
Tetrachlorethen: Lipidlöslich, narkotisch, leber- und nierenschädigend. Halbwertszeit ca. vier Tage — kumuliert über Schichten. Chronisch: Enzephalopathie, Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Dichlormethan: Narkotisch, sensibilisiert Herzmuskel gegenüber Katecholaminen. Kritischer Effekt: Bildung von Kohlenmonoxid — CO-Hämoglobin unter 5 % halten. Relevant für Beschäftigte mit KHK oder pAVK.
BK-Ziffern: BK 1302 (Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe), BK 1317 (Polyneuropathie/Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel).
Branche 1: Metall-Entfettung / Oberflächentechnik. Galvanik-Vorbereitung, Härtereien, Fertigungsbetriebe. Klassische TRI-Anwendung. Moderne geschlossene Vakuumentfettungsanlagen halten Werte deutlich unter Akzeptanzkonzentration.
Branche 2: Chemische Reinigungen / Textilreinigung. Klassische PER-Branche. Moderne geschlossene Maschinen der 5. Generation mit Aktivkohle-Adsorption und Lösungsmittel-Rückgewinnung. Risikobereiche: Filterwechsel, Schlammentleerung, Wartung der Destillationsblase.
Branche 3: Klebstoff-, Schaum- und Möbelindustrie. DCM in Kontaktklebstoff-Lösungen, PU-Formenschäumen als Treibmittel. Trockenausgasung über Arbeitskleidung und Werkstücke ist unterschätzte Sekundärexpositionsquelle.
Die Vorsorge beginnt mit einem Beratungsgespräch: krebserzeugende Wirkung von TRI (Kat. 1B), Akzeptanz-/Toleranzkonzentration nach TRGS 910, Hautresorption und dermale Gefährdung, PSA, alkoholverstärkende Wirkung (TRI — Kollaps und Herzrhythmusstörungen), nachgehende Vorsorge.
Schwerpunkte: Erkrankungen des ZNS und peripheren Nervensystems, Herz-Kreislauf (Rhythmusstörungen, KHK, pAVK), Leber-/Nierenerkrankungen, Alkohol-, Rauschmittel-, Medikamentenabhängigkeit. Beschwerden: Kopfschmerzen, Schwindel, Rauschzustände, Konzentrationsstörungen, Sensibilitätsstörungen, „Herzunruhe“ (Palpitationen).
Erstuntersuchung: Urinstatus, γ-GT, SGPT (ALAT), SGOT (ASAT). Bei TRI zusätzlich α1-Mikroglobulin im Harn (früher tubulärer Nierenmarker). Ergänzend: Kreatinin, Blutbild, Ruhe-EKG.
| Stoff | Parameter | Wert | Material | Probenahmezeitpunkt |
|---|---|---|---|---|
| PER | Tetrachlorethen | BGW 0,2 mg/L | Vollblut | 16 h nach Expositionsende |
| DCM | Dichlormethan | BGW 0,5 mg/L | Vollblut | unmittelbar nach Exposition |
| TRI | Trichloressigsäure | Akzeptanz 12 mg/L / Toleranz 22 mg/L | Urin | Schichtende |
Oberbauchsonographie bei Verdacht auf Lebererkrankung. Nierensonographie bei TRI-Exposition mit Latenz ≥10 Jahre oder Mikrohämaturie/α1-Mikroglobulin-Erhöhung. Ruhe-EKG bei Verdacht auf Herzrhythmusstörungen (DCM, TRI mit Alkoholkonsum).

Relevant: Erkrankungen des ZNS und peripheren Nervensystems, Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Rhythmusstörungen, KHK, pAVK, unzureichend behandelter Bluthochdruck), Leber-/Nierenerkrankungen mit funktionellen Auswirkungen, florider Magen-/Duodenalulkus, Alkohol-, Rauschmittel-, Medikamentenabhängigkeit.
Vier Beurteilungsstufen: (1) Keine Maßnahmen erforderlich — Tätigkeit fortsetzbar; (2) Maßnahmen empfohlen — Substitution, technische/organisatorische Schutzmaßnahmen; (3) Verkürzte Fristen — engere Verlaufsbeobachtung, ergänzendes Biomonitoring; (4) Tätigkeitswechsel zu erwägen.
Gemäß AMR 6.3: Bescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.
1. Substitution prüfen — der Goldstandard. Für TRI-Entfettung sind moderne Alkohol-, Ester- und Tensid-Wasser-Systeme verfügbar. Für PER-Textilreinigung sind Wet Cleaning und KWL-Systeme etabliert. Für DCM-Abbeizer existieren wässrige NMP- oder Säure-Mischungen.
2. Geschlossene Systeme einsetzen. Vakuum-Entfettungsanlagen für TRI, geschlossene PER-Maschinen 5. Generation mit Lösungsmittel-Rückgewinnung. Offene Tauchbecken sind nicht mehr akzeptabel.
3. Anmeldung über www.dguv-vorsorge.de bei jedem Austritt für TRI- und PER-Exponierte. Pflicht-Workflow im HR/Personal.
4. Schutzkleidungs-Hygiene. Trockenausgasung kontaminierter Arbeitskleidung ist permanente Sekundärexpositionsquelle. Konsequenter Wechsel und fachgerechte Reinigung.
5. CO-Hämoglobin bei DCM-Exposition mitdenken — kardial vorgeschädigte Beschäftigte bevorzugt an Plätzen mit geringer DCM-Exposition einsetzen.
6. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen — Verstöße bis 5.000 Euro je Fall.
7. Mutterschutz. Schwangere und Stillende dürfen nicht mit TRI (Kategorie 1B) arbeiten. Auch bei PER und DCM Gefährdungsbeurteilung MuSchG vorlegen.
IAAI-Praxisanker: In der IAAI nutzen wir unsere digitale Vorsorgekartei mit Fristerinnerung, automatisierter DGUV-Vorsorge-Anmeldung beim Austritt, α1-Mikroglobulin- und TCA-Vergleichsmodul sowie Sonographie-Trigger bei Latenz ≥10 Jahren.
Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern; bei TRGS-910-relevanten TRI-Tätigkeiten Risikoeinstufung dokumentieren. Arbeitsplatzbegehung — Entfettungsanlage, PER-Maschine, DCM-Schäum-Anlage — Verdunstungsstellen und Hautkontakt-Stellen markieren.
Eingangsberatung: Krebserzeugende Wirkung des TRI klar adressieren — Nierenzellkarzinom-Risiko niedrigschwellig erläutern. Alkoholverstärkung offen ansprechen — Spättod-Risiko durch Herzkammerflimmern. Hautresorption und geeignete Handschuhmaterialien (Viton/FKM, Butyl).
Untersuchungsdurchführung: α1-Mikroglobulin im Urin als frühen tubulären Nierenmarker bei TRI-Exponierten konsequent bestimmen. Probenahmezeitpunkte beachten: PER-Vollblut 16 h nach Expositionsende; DCM-Vollblut unmittelbar nach Exposition; TRI-TCA Schichtende. Bei Latenz ≥10 Jahre + Mikrohämaturie oder α1-MG-Erhöhung Nierensonographie veranlassen.
Beurteilungsfallen: TRI-Polyneuropathie oft auf Dichloracetylen zurückzuführen. Mischexposition im Biomonitoring berücksichtigen. Bei nachgehender Vorsorge: Biomonitoring entfällt; klinischer Status, Niere und Leber bleiben Schwerpunkt.
Die Vorsorge trägt der Arbeitgeber, sie darf während der Arbeitszeit stattfinden. Die nachgehende Vorsorge nach Ausscheiden organisiert das DGUV-Vorsorge-Portal — finanziert über die zuständigen Unfallversicherungsträger.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei TRGS-910-Tätigkeiten oberhalb der Toleranzkonzentration kommt der GefStoffV-Verstoß hinzu.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für Spezialdiagnostik (Nephrologie, Hepatologie, Neurologie) sind ggf. weitere Fachärzte hinzuzuziehen.
BK 1302 „Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe“ — die zentrale BK. BK 1317 „Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische“.
TRI: Trichloressigsäure (TCA) im Urin am Schichtende. PER: Tetrachlorethen im Vollblut, 16 h nach Expositionsende. DCM: Dichlormethan im Vollblut, unmittelbar nach Exposition; ergänzend CO-Hb.
Die REACH-Verordnung Anhang XVII Nr. 59 verbietet seit 2010 die Verwendung von Farbabbeizern mit DCM ≥0,1 Gew.-% im gewerblichen Sektor. Hintergrund waren mehrere Todesfälle durch DCM-Vergiftungen in beengten Räumen. Industrielle Anwendungen mit geschlossenen Systemen sind ausgenommen.
Nein. TRI ist krebserzeugend Kategorie 1B — Tätigkeiten mit Schwangeren und Stillenden sind nach MuSchG grundsätzlich unzulässig.
Bei TRI-Exponierten mit Latenzzeit ≥10 Jahre und/oder Mikrohämaturie und/oder erhöhter α1-Mikroglobulin-Ausscheidung im Urin. Auch bei klinischem Verdacht (Flankenschmerz, Hämaturie).
Primärquelle: DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, Empfehlung „Trichlorethen, Tetrachlorethen, Dichlormethan“ (E CKW), Fassung Januar 2022, S. 715–737.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV i.d.F. 18.10.2013, zuletzt geändert 30.06.2023; GefStoffV; REACH-VO Anhang XVII Nr. 59; MuSchG; ArbSchG; ASiG; DGUV Vorschrift 2.
Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1, 6.2, 6.3, 11.1; TRGS 910, 900, 903, 400, 401, 402, 500, 555; Brüning T. et al.: Am. J. Ind. Med. 43 (2003) 274–285; Henschler D. et al.: Arch. Toxicol. 69 (1995) 291–299; BK-Report BK 1317 (DGUV/IFA 2018); DGUV-Rundschreiben 0298/2013; DGUV Information 209-088, 213-072; DGUV Positionspapier „Ototoxische Arbeitsstoffe“ (April 2018); DFG MAK-/BAT-Werte-Liste; GESTIS-Stoffdatenbank.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — von der Galvanik über die chemische Reinigung bis zur Möbelfertigung. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit — inklusive digitaler Vorsorgekartei mit DGUV-Vorsorge-Anmeldung und Biomonitoring-Reminder.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 18. März 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.