
Auf einen Blick: Wer mit Isocyanaten arbeitet — von MDI in der PU-Schaumproduktion über TDI in Weichschaumsystemen bis zu HDI und IPDI in 2K-Industrielacken — unterliegt der arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV. Isocyanate sind Atemwegs- und Hautsensibilisatoren der Kategorie 1; das Berufsasthma nach BK 4302 ist die zentrale Erkrankung. Vorsorge umfasst Spirometrie, großes Blutbild, BSG/CRP und spezifische IgE-Antikörper. Maßgebliche technische Regel ist die TRGS 430.
Die Isocyanate-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber Isocyanaten oder isocyanathaltigen Gemischen exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E ISO geregelt und in die ArbMedVV-Systematik aus Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge eingebettet.
Isocyanate werden durch die allgemeine Formel R–N=C=O dargestellt. Die wichtigsten Vertreter sind MDI (Diphenylmethandiisocyanat), TDI (Toluoldiisocyanat), HDI (Hexamethylendiisocyanat) und IPDI (Isophorondiisocyanat). Alle sind als atemwegs- und hautsensibilisierend Kategorie 1 eingestuft; MDI und TDI stehen zusätzlich im Verdacht, krebserzeugend zu sein (Kategorie 2).
Schutzziel ist die Früherkennung des Isocyanat-Asthmas (BK 4302), der exogen-allergischen Alveolitis sowie haut- und schleimhautreizender Wirkungen. Aufnahme erfolgt vorwiegend inhalativ (Aerosol, Dampf, Staub), aber auch dermal — intensiver Hautkontakt kann pulmonale Sensibilisierung auslösen.
Die Isocyanate-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 Nr. 1. Die DGUV Empfehlung „Isocyanate“ (E ISO) konkretisiert die fachärztliche Durchführung (2. Auflage September 2024). Maßgebliche technische Regel ist die TRGS 430.
Relevante Rechtsgrundlagen: ArbMedVV, GefStoffV, TRGS 430 (ELW 0,010 mg NCO/m³), TRGS 900 (AGW MDI/HDI/IPDI: 0,05 mg/m³; TDI: 0,035 mg/m³), TRGS 903, TRGS 401/402/420/500/526/905, REACH (EU) 2020/1149, ArbSchG, ASiG, DGUV V2, AMR 2.1/6.2/6.3/6.4, MuSchG, JArbSchG, BKV (BK 1315, 4302, 5101).
Wichtig: Die seit August 2023 verpflichtende REACH-Schulung für Diisocyanate (Anwender mit > 0,1 % Diisocyanat-Gehalt) ist betrieblich nachzuweisen — sonst droht ein Anwendungsverbot.
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Isocyanaten, bei denen regelmäßiger Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann oder eine Luftkonzentration von 0,05 mg/m³ überschritten wird.
Bei Tätigkeiten mit Isocyanaten, bei denen Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann oder die Luftkonzentration eingehalten wird.
Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | Vor Aufnahme | 12 Monate | 24–36 Monate |
| Angebotsvorsorge | Vor Aufnahme | 12–24 Monate | 24–36 Monate |
| Wunschvorsorge | Nach Bedarf | Keine festen Fristen | Nach Vereinbarung |

Herstellung von PUR-Schäumen, Verarbeitung isocyanathaltiger Beschichtungsstoffe, thermische Isolierungen mit PUR-Systemen, Schäumen und Kleben der KFZ-Innenausstattung, Abwiegen und Umfüllen von Isocyanaten, Cold-Box-Kerne in Gießereien, Thermolyse PU-haltigen Materials, Spritzen von 2K-Beschichtungen.
Akut: Reizerscheinungen an Augen, Nase, Rachen; bei stärkerer Exposition Hustenreiz, Brustschmerzen, Atemnot. Bei massiver Exposition droht ein toxisches Lungenödem.
Chronisch: Atemwegs-Hyperreagibilität und Isocyanat-Asthma (BK 4302). Spezifische IgE-Antikörper sind nur in 20–30 % der Fälle nachweisbar — ein negativer IgE-Test schließt ein Isocyanat-Asthma nicht aus.
Branche 1: Polyurethan-Verarbeitung — Hartschaumdämmplatten, Matratzen, Kfz-Sitzpolster. Kritisch: Wartung, Probenahme, Filteraustausch.
Branche 2: Lackierbetriebe — Industrielackierer, Karosseriebauer. HDI und IPDI in 2K-Härtern. Frischluft-Helm ist Pflicht-PSA.
Branche 3: Klebstoffhersteller und Bauchemie — 1K-/2K-PU-Klebstoffe, Montageschaum, Dichtstoffe. Auch Anwender (Dachdecker, Tischler) sind expositionsrelevant.
Die Vorsorge beginnt zwingend mit Beratung: atemwegssensibilisierende Wirkung, additive Wirkung von Rauchen, AGW-Einhaltung, mögliche krebserzeugende Wirkung von MDI/TDI, Beschäftigungsbeschränkungen, Biomonitoring-Aufklärung.
Allgemeine Anamnese (Atemwegserkrankungen), allergologische Anamnese (Standardfragebögen, atopische Disposition), Arbeitsanamnese und Beschwerden (nächtliche Atemnot, Husten, Hautreaktionen).
| Untersuchung | Zweck |
|---|---|
| Großes Blutbild | Hämatologische Beurteilung, Eosinophilie |
| BSG oder CRP | Entzündungs-Screening |
| Spirometrie | Obstruktive Ventilationsstörungen (FEV1, FVC) |
| Gefahrstoff | Parameter | Beurteilungswert |
|---|---|---|
| MDI | MDA nach Hydrolyse | BLW: 10 µg/L |
| HDI | Hexamethylendiamin | BAT: 15 µg/g Krea |
| TDI | Toluylendiamin | BAT: 5 µg/g Krea |
Pflichtbestandteil der Erst- und Nachuntersuchungen. Bei Verdacht auf Isocyanat-Asthma: arbeitsplatzbezogene Peak-flow-Tagebuchführung über mindestens 4 Wochen.

Relevant: Lungenerkrankungen mit Funktionseinschränkung, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen, Asthma bronchiale, bronchiale Hyperreagibilität, kardiale Funktionseinschränkungen, endogenes Ekzem.
Vier Beurteilungsstufen: (1) Keine Maßnahmen erforderlich, (2) Maßnahmen empfohlen (Substitution, PSA), (3) Verkürzte Fristen, (4) Tätigkeitswechsel erwägen.
Gemäß AMR 6.3: Anlass und nächster Vorsorgetermin — keine Diagnose, keine Befunde, kein Eignungsurteil.
Bei Anhaltspunkten für unzureichende Schutzmaßnahmen: anonymisierte betriebliche Empfehlung nach § 6 Abs. 4 ArbMedVV. Bereits sensibilisierte Personen sollen nicht weiter exponiert werden.
1. Gefährdungsbeurteilung als Anker. Vorsorgepflicht entsteht aus TRGS 401/402. Maßgebend: TRIG-Wert (ELW 0,010 mg NCO/m³).
2. REACH-Schulung dokumentieren. Seit August 2023 Pflichtschulung ab > 0,1 % Diisocyanat-Gehalt. Ohne Nachweis: Anwendungsverbot.
3. Substitution prüfen. Verkappte Isocyanate, Pulverlacke statt Spritzlacke, vorgemischte 2K-Patronen.
4. Geschlossene Systeme & Absaugung. PUR-Spritzen nur in abgesaugten Kabinen; Frischluft-Helm Pflicht.
5. PSA konsequent. Vollvisier mit A2-P3-Filter beim Anmischen; Frischluft-Helm beim Lackieren; Handschuhe Butylkautschuk oder Neopren.
6. Vorsorgekartei lückenlos nach § 3 ArbMedVV. Verstöße bis 5.000 Euro je Fall.
7. Frühwarnzeichen ernst nehmen. Nächtlicher Husten, Pfeifen oder Kurzatmigkeit nach Schicht: außerplanmäßige Vorsorge veranlassen.
Vor der Vorsorge: Gefährdungsbeurteilung und TRIG-Messwerte anfordern; Arbeitsplatzbegehung in PU-Verarbeitung, Lackiererei, Klebstoffhersteller.
Eingangsberatung: Atemwegssensibilisierung klar adressieren; Hautresorption als Sensibilisierungsweg ansprechen; additiver Raucher-Effekt.
Untersuchung: Spirometrie immer qualitätsgesichert; großes Blutbild + BSG/CRP als Pflichtbestandteil; bei Verdacht Peak-flow-Messung über 4 Wochen; spezifisches IgE gegen MDI, TDI, HDI (Sensitivität nur 20–30 %).
Beurteilungsfallen: Sensibilisierte reagieren unterhalb des AGW — Tätigkeitswechsel erwägen. Exogen-allergische Alveolitis kann als grippaler Infekt imponieren. DD Isocyanat-Asthma vs. COPD bei Rauchern.
Dokumentation: Vorsorgekartei inkl. Spirometrie-Verlauf. BK-Anzeige nach § 202 SGB VII bei Verdacht auf BK 4302/1315.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden.
Ja, aber die Eingangsberatung ist Pflichtbestandteil — ohne sie gilt die Pflichtvorsorge als nicht stattgefunden.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall, plus GefStoffV-Verstoß.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV).
BK 1315 (Erkrankungen durch Isocyanate), BK 4302 (obstruktive Atemwegserkrankungen — Isocyanat-Asthma), BK 5101 (Hauterkrankungen).
Totalkonzentration reaktiver Isocyanatgruppen nach TRGS 430. ELW: 0,010 mg NCO/m³.
Nein. Spezifische IgE sind nur in 20–30 % der Fälle nachweisbar. Peak-flow-Tagebuch und Provokationstest sind der Goldstandard.
MDI/TDI: Beschäftigung Schwangerer/Stillender unzulässig. Aliphatische Diisocyanate: in der Regel ebenfalls Beschäftigungsverbot.
Ja, sofern Produkte mit > 0,1 % Diisocyanat-Gehalt verwendet werden. Verpflichtend seit 24.08.2023.
MDI: MDA im Urin (BLW 10 µg/L); HDI: HDA (BAT 15 µg/g Krea); TDI: TDA (BAT 5 µg/g Krea).
Primärquelle: DGUV (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, Empfehlung „Isocyanate“ (E ISO), Fassung Januar 2022 (Grenzwerte aktualisiert 2024), S. 321–351.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV, GefStoffV, MuSchG, JArbSchG, CLP-VO, REACH-VO mit Änderungs-VO (EU) 2020/1149, ArbSchG, ASiG, DGUV V2.
Empfehlungen/Regeln: AMR 2.1, 3.1, 5.1, 6.2, 6.3, 6.4 — TRGS 430, 401, 402, 420, 500, 526, 900, 903, 905 — DGUV Regel 113-011 — DGUV Information 213-078 — DFG MAK-/BAT-Werte-Liste — GESTIS, GisChem, WINGIS.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — vom Klein-Lackierbetrieb über den PU-Schaumhersteller bis zum Industrielackierer. Spirometrie, Allergie-Diagnostik, Biomonitoring und Vorsorgebescheinigung führen wir digital.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 25. Februar 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.