Auf einen Blick: Wer mit atemwegswirksamen sensibilisierenden, chemisch-irritativen oder toxischen Stoffen arbeitet — Mehlstaub, Tierhaarallergene, Holzlack-Isocyanate, Lötrauche, Friseurchemie, Naturlatex — fällt unter die arbeitsmedizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (DGUV E OAE, ehemals G23). Pflichtvorsorge gilt u. a. ab Mehlstaub > 4 mg/m³, Getreidestaub > 4 mg/m³, bei Naturlatex-Handschuhen mit > 30 µg Protein/g, bei Epoxidharz-Sprühen, in Tierhaltungsräumen mit Gesundheitsgefährdung.
Schutzziele: Früherkennung von Berufsasthma (BK 4301) durch allergisierende und BK 4302 durch chemisch-irritativ-toxisch wirkende Stoffe. Zentrales Untersuchungselement: Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve plus Prick-Test/spezifisches IgE auf berufsspezifische Allergene.
Die Atemwegsallergene-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber atemwegswirksamen sensibilisierenden, chemisch-irritativen oder toxisch wirkenden Stoffen exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E OAE geregelt (Fassung Januar 2022) und entspricht inhaltlich der ehemaligen Berufsgenossenschaftlichen Vorsorge G 23 — Obstruktive Atemwegserkrankungen. Schutzziel ist die Früherkennung von Berufsasthma, chronisch obstruktiver Bronchitis durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe sowie weiterer berufsbedingter Atemwegserkrankungen — vor der Manifestation einer behandlungsbedürftigen, chronischen Form.
Die Empfehlung deckt zwei pathogenetisch unterschiedliche Stoffgruppen ab:
1. Atemwegssensibilisierende Stoffe (allergisierend):
Hochmolekulare Allergene (meist Proteine): Mehlstaub, Getreide-/Futtermittelstäube, Enzyme (alpha-Amylase), Speichel, Urin, Haut- und Haarbestandteile von Labor- und Nutztieren, Naturlatex, Fischproteine. Niedermolekulare Allergene: Isocyanate, halogenierte Platinsalze, Dicarbonsäureanhydride, unausgehärtete Epoxidharze, Persulfate (Friseurchemie), Kobalt-/Nickelverbindungen in atembarer Form.
2. Chemisch-irritative oder toxische Stoffe:
Aerosole von Säuren und Basen (Salpeter-, Salz-, Schwefelsäure, Kali-, Natronlauge), Reizgase (Acrolein, Ammoniak, Chlorwasserstoff, Halogene, nitrose Gase, Phosgen, Schwefeldioxid), Metallrauche (Schweißrauche), Metallstäube, Formaldehyd, Lösungsmitteldämpfe (in Mischexposition).
Bei Tätigkeiten mit Isocyanaten bzw. Platinsalzen sind zusätzlich die spezifischen DGUV Empfehlungen E ICY bzw. E PLT anzuwenden.
Auf einen Blick: Wer mit atemwegswirksamen sensibilisierenden, chemisch-irritativen oder toxischen Stoffen arbeitet — Mehlstaub, Tierhaarallergene, Holzlack-Isocyanate, Lötrauche, Friseurchemie, Naturlatex — fällt unter die arbeitsmedizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (DGUV E OAE, ehemals G23). Pflichtvorsorge gilt u. a. ab Mehlstaub > 4 mg/m³, Getreidestaub > 4 mg/m³, bei Naturlatex-Handschuhen mit > 30 µg Protein/g, bei Epoxidharz-Sprühen, in Tierhaltungsräumen mit Gesundheitsgefährdung.
Schutzziele: Früherkennung von Berufsasthma (BK 4301) durch allergisierende und BK 4302 durch chemisch-irritativ-toxisch wirkende Stoffe. Zentrales Untersuchungselement: Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve plus Prick-Test/spezifisches IgE auf berufsspezifische Allergene.
Die Atemwegsallergene-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber atemwegswirksamen sensibilisierenden, chemisch-irritativen oder toxisch wirkenden Stoffen exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E OAE geregelt (Fassung Januar 2022) und entspricht inhaltlich der ehemaligen Berufsgenossenschaftlichen Vorsorge G 23 — Obstruktive Atemwegserkrankungen. Schutzziel ist die Früherkennung von Berufsasthma, chronisch obstruktiver Bronchitis durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe sowie weiterer berufsbedingter Atemwegserkrankungen — vor der Manifestation einer behandlungsbedürftigen, chronischen Form.
Die Empfehlung deckt zwei pathogenetisch unterschiedliche Stoffgruppen ab:
1. Atemwegssensibilisierende Stoffe (allergisierend):
Hochmolekulare Allergene (meist Proteine): Mehlstaub, Getreide-/Futtermittelstäube, Enzyme (alpha-Amylase), Speichel, Urin, Haut- und Haarbestandteile von Labor- und Nutztieren, Naturlatex, Fischproteine. Niedermolekulare Allergene: Isocyanate, halogenierte Platinsalze, Dicarbonsäureanhydride, unausgehärtete Epoxidharze, Persulfate (Friseurchemie), Kobalt-/Nickelverbindungen in atembarer Form.
2. Chemisch-irritative oder toxische Stoffe:
Aerosole von Säuren und Basen (Salpeter-, Salz-, Schwefelsäure, Kali-, Natronlauge), Reizgase (Acrolein, Ammoniak, Chlorwasserstoff, Halogene, nitrose Gase, Phosgen, Schwefeldioxid), Metallrauche (Schweißrauche), Metallstäube, Formaldehyd, Lösungsmitteldämpfe (in Mischexposition).
Bei Tätigkeiten mit Isocyanaten bzw. Platinsalzen sind zusätzlich die spezifischen DGUV Empfehlungen E ICY bzw. E PLT anzuwenden.

Auf einen Blick: Wer mit atemwegswirksamen sensibilisierenden, chemisch-irritativen oder toxischen Stoffen arbeitet — Mehlstaub, Tierhaarallergene, Holzlack-Isocyanate, Lötrauche, Friseurchemie, Naturlatex — fällt unter die arbeitsmedizinische Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV (DGUV E OAE, ehemals G23). Pflichtvorsorge gilt u. a. ab Mehlstaub > 4 mg/m³, Getreidestaub > 4 mg/m³, bei Naturlatex-Handschuhen mit > 30 µg Protein/g, bei Epoxidharz-Sprühen, in Tierhaltungsräumen mit Gesundheitsgefährdung.
Schutzziele: Früherkennung von Berufsasthma (BK 4301) durch allergisierende und BK 4302 durch chemisch-irritativ-toxisch wirkende Stoffe. Zentrales Untersuchungselement: Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve plus Prick-Test/spezifisches IgE auf berufsspezifische Allergene.
Die Atemwegsallergene-Vorsorge ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit gegenüber atemwegswirksamen sensibilisierenden, chemisch-irritativen oder toxisch wirkenden Stoffen exponiert sein können. Sie ist im DGUV-Empfehlungswerk unter dem Kürzel E OAE geregelt (Fassung Januar 2022) und entspricht inhaltlich der ehemaligen Berufsgenossenschaftlichen Vorsorge G 23 — Obstruktive Atemwegserkrankungen. Schutzziel ist die Früherkennung von Berufsasthma, chronisch obstruktiver Bronchitis durch chemisch-irritative oder toxische Stoffe sowie weiterer berufsbedingter Atemwegserkrankungen — vor der Manifestation einer behandlungsbedürftigen, chronischen Form.
Die Empfehlung deckt zwei pathogenetisch unterschiedliche Stoffgruppen ab:
1. Atemwegssensibilisierende Stoffe (allergisierend):
Hochmolekulare Allergene (meist Proteine): Mehlstaub, Getreide-/Futtermittelstäube, Enzyme (alpha-Amylase), Speichel, Urin, Haut- und Haarbestandteile von Labor- und Nutztieren, Naturlatex, Fischproteine. Niedermolekulare Allergene: Isocyanate, halogenierte Platinsalze, Dicarbonsäureanhydride, unausgehärtete Epoxidharze, Persulfate (Friseurchemie), Kobalt-/Nickelverbindungen in atembarer Form.
2. Chemisch-irritative oder toxische Stoffe:
Aerosole von Säuren und Basen (Salpeter-, Salz-, Schwefelsäure, Kali-, Natronlauge), Reizgase (Acrolein, Ammoniak, Chlorwasserstoff, Halogene, nitrose Gase, Phosgen, Schwefeldioxid), Metallrauche (Schweißrauche), Metallstäube, Formaldehyd, Lösungsmitteldämpfe (in Mischexposition).
Bei Tätigkeiten mit Isocyanaten bzw. Platinsalzen sind zusätzlich die spezifischen DGUV Empfehlungen E ICY bzw. E PLT anzuwenden.
Die Atemwegsallergene-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 mit detaillierten Schwellenwerten für Pflicht- und Angebotsvorsorge. Die DGUV Empfehlung „Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können“ (E OAE) konkretisiert die fachärztliche Durchführung.
Relevante Rechtsgrundlagen (Stand April 2026):
| Regelwerk | Inhalt / Bezug |
|---|---|
| ArbMedVV Anhang Teil 1 | Schwellenwerte für Pflicht-/Angebotsvorsorge bei atemwegssensibilisierenden Stoffen |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung — Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen |
| BioStoffV | Bei Schimmelpilzen, Tierprotein-Bioaerosolen |
| TRGS 406 | Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege |
| TRGS 907 | Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und Tätigkeiten |
| TRGS 430 | Isocyanate — Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen |
| TRGS 504 / TRGS 900 | A-/E-Staub-Grenzwerte, Arbeitsplatzgrenzwerte |
| AMR 2.1 / 6.3 / 6.4 | Fristen, Vorsorgebescheinigung, Mitteilungen an Arbeitgeber |
| BKV | BK 1315, 4201, 4202, 4301, 4302 |
Pflichtvorsorge (Schwellenwerte ArbMedVV-Anhang): Getreide-/Futtermittelstaub > 4 mg/m³, Mehlstaub > 4 mg/m³, Labortierstaub bei Gesundheitsgefährdung, Naturlatex-Handschuhe > 30 µg Protein/g, unausgehärtete Epoxidharze (insbes. Versprühen) mit Gesundheitsgefährdung.
Angebotsvorsorge: Getreide-/Futtermittelstaub > 1 mg/m³, Mehlstaub bei Einhaltung der 4 mg/m³-Grenze, atemwegswirksame sensibilisierende oder chemisch-irritative/toxische Gefahrstoffe ohne Pflichtvorsorge-Anlass, weitere sensibilisierende Stoffe nach TRGS 907.
Wichtig: Berufsasthma ist eine der häufigsten anerkannten BK in Deutschland (BK 4301 + 4302). Frühzeitige Expositionskarenz hat eine günstige Prognose — verzögerte Diagnose führt zur Persistenz auch nach Karenz. Die Vorsorge soll Sensibilisierung und Beschwerden früh erfassen, bevor irreversible Veränderungen entstehen.
Die ArbMedVV unterscheidet drei Vorsorgearten — eine nachgehende Vorsorge ist für die allgemeine OAE nicht vorgesehen.
Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei: Getreide-/Futtermittelstaub > 4 mg/m³ einatembar (Bäckereien, Mühlen, Tierhaltung), Mehlstaub > 4 mg/m³ (Bäckerei, Konditorei, Pizza-Hersteller), Labortierstaub in Tierhaltungsräumen mit Gesundheitsgefährdung (Forschungseinrichtungen, Veterinärmedizin), Naturgummilatex-Handschuhe > 30 µg Protein/g (medizinische Berufe — heute fast obsolet wegen ungepuderter Niedrigprotein-Handschuhe), unausgehärtete Epoxidharze insbesondere Versprühen (GFK, Industrielackierung).
Angebotsvorsorge ist anzubieten bei: Getreide-/Futtermittelstaub > 1 mg/m³, Mehlstaub bei Einhaltung der 4 mg/m³-Grenze, atemwegswirksamen sensibilisierenden oder chemisch-irritativen/toxischen Gefahrstoffen ohne Pflichtvorsorge-Anlass, sonstigen sensibilisierenden Stoffen nach TRGS 907.
Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme | 12 Monate | 12–24 Monate (AMR 2.1) |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 24–36 Monate | 24–36 Monate |
Bei arbeitsbedingten Beschwerden mit anhaltender Exposition: kurzfristige Nachuntersuchung zwingend (Wochen, nicht Monate) — Ziel: Symptom-Sensibilisierung-Erkennung vor Lungenfunktionseinschränkung.
Praxisrelevanz: Häufigster Fehler in Bäckereien und Tierhaltung: Beschwerden („Bäcker-Schnupfen“, „Tierhalter-Asthma“) werden vom Beschäftigten unter den Tisch gekehrt. Dabei ist die expositionsabhängige Symptomatik (Beschwerdebesserung am Wochenende, Verschlechterung Montagmorgen) der Schlüsselbefund. Aktiv fragen: „Wie geht es Ihnen am Sonntagabend? Wie nach dem Urlaub?“
Die Atemwegsallergene-Vorsorge ist in der ArbMedVV geregelt — Anhang Teil 1 mit detaillierten Schwellenwerten für Pflicht- und Angebotsvorsorge. Die DGUV Empfehlung „Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können“ (E OAE) konkretisiert die fachärztliche Durchführung.
Relevante Rechtsgrundlagen (Stand April 2026):
| Regelwerk | Inhalt / Bezug |
|---|---|
| ArbMedVV Anhang Teil 1 | Schwellenwerte für Pflicht-/Angebotsvorsorge bei atemwegssensibilisierenden Stoffen |
| GefStoffV | Gefahrstoffverordnung — Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen |
| BioStoffV | Bei Schimmelpilzen, Tierprotein-Bioaerosolen |
| TRGS 406 | Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege |
| TRGS 907 | Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und Tätigkeiten |
| TRGS 430 | Isocyanate — Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen |
| TRGS 504 / TRGS 900 | A-/E-Staub-Grenzwerte, Arbeitsplatzgrenzwerte |
| AMR 2.1 / 6.3 / 6.4 | Fristen, Vorsorgebescheinigung, Mitteilungen an Arbeitgeber |
| BKV | BK 1315, 4201, 4202, 4301, 4302 |
Pflichtvorsorge (Schwellenwerte ArbMedVV-Anhang): Getreide-/Futtermittelstaub > 4 mg/m³, Mehlstaub > 4 mg/m³, Labortierstaub bei Gesundheitsgefährdung, Naturlatex-Handschuhe > 30 µg Protein/g, unausgehärtete Epoxidharze (insbes. Versprühen) mit Gesundheitsgefährdung.
Angebotsvorsorge: Getreide-/Futtermittelstaub > 1 mg/m³, Mehlstaub bei Einhaltung der 4 mg/m³-Grenze, atemwegswirksame sensibilisierende oder chemisch-irritative/toxische Gefahrstoffe ohne Pflichtvorsorge-Anlass, weitere sensibilisierende Stoffe nach TRGS 907.
Wichtig: Berufsasthma ist eine der häufigsten anerkannten BK in Deutschland (BK 4301 + 4302). Frühzeitige Expositionskarenz hat eine günstige Prognose — verzögerte Diagnose führt zur Persistenz auch nach Karenz. Die Vorsorge soll Sensibilisierung und Beschwerden früh erfassen, bevor irreversible Veränderungen entstehen.
Die ArbMedVV unterscheidet drei Vorsorgearten — eine nachgehende Vorsorge ist für die allgemeine OAE nicht vorgesehen.
Pflichtvorsorge ist zu veranlassen bei: Getreide-/Futtermittelstaub > 4 mg/m³ einatembar (Bäckereien, Mühlen, Tierhaltung), Mehlstaub > 4 mg/m³ (Bäckerei, Konditorei, Pizza-Hersteller), Labortierstaub in Tierhaltungsräumen mit Gesundheitsgefährdung (Forschungseinrichtungen, Veterinärmedizin), Naturgummilatex-Handschuhe > 30 µg Protein/g (medizinische Berufe — heute fast obsolet wegen ungepuderter Niedrigprotein-Handschuhe), unausgehärtete Epoxidharze insbesondere Versprühen (GFK, Industrielackierung).
Angebotsvorsorge ist anzubieten bei: Getreide-/Futtermittelstaub > 1 mg/m³, Mehlstaub bei Einhaltung der 4 mg/m³-Grenze, atemwegswirksamen sensibilisierenden oder chemisch-irritativen/toxischen Gefahrstoffen ohne Pflichtvorsorge-Anlass, sonstigen sensibilisierenden Stoffen nach TRGS 907.
Auf Wunsch der versicherten Person zu ermöglichen.
| Vorsorgeart | Erstvorsorge | Erste Nachvorsorge | Folgevorsorgen |
|---|---|---|---|
| Pflichtvorsorge | vor Aufnahme | 12 Monate | 36 Monate (AMR 2.1) |
| Angebotsvorsorge | vor Aufnahme | 12 Monate | 36 Monate |
Bei arbeitsbedingten Beschwerden mit anhaltender Exposition: kurzfristige Nachuntersuchung zwingend (Wochen, nicht Monate) — Ziel: Symptom-Sensibilisierung-Erkennung vor Lungenfunktionseinschränkung.
Praxisrelevanz: Häufigster Fehler in Bäckereien und Tierhaltung: Beschwerden („Bäcker-Schnupfen“, „Tierhalter-Asthma“) werden vom Beschäftigten unter den Tisch gekehrt. Dabei ist die expositionsabhängige Symptomatik (Beschwerdebesserung am Wochenende, Verschlechterung Montagmorgen) der Schlüsselbefund. Aktiv fragen: „Wie geht es Ihnen am Sonntagabend? Wie nach dem Urlaub?“

| Tätigkeiten / Berufe | Einwirkungen |
|---|---|
| Bäckerei, Konditorei | Mehlstäube, enzymhaltige Stäube (alpha-Amylase), Gewürzstäube, Kaffeebohnen, Schimmelpilze, Vorratsmilben |
| Mühlen, Futtermittelindustrie | Futtermittel- und Getreidestäube, Schimmelpilze, Vorratsmilben, Zuckmücken |
| Tierhaltung, Veterinärmedizin | Tierstäube (Haar, Hautschuppen, Speichel, Urin), Stroh, Naturlatex-Handschuhe, Schimmelpilze |
| Pflanzenproduktion, Florist | Pflanzenbestandteile, schimmelpilzhaltiger Staub, Insekten, Vorratsmilben, Pollen |
| Tischler, Zimmerer | Holzstäube (Buche, Eiche), Holzschutzmittel |
| Krankenpflege, Labor, Friseur | Naturlatex, Desinfektionsmittel, Persulfate (Blondiermittel, Haarstäube) |
| Kunststoff-, Klebstoff-, Gummiindustrie | Dicarbonsäureanhydride, Kolophonium, Ethylendiamin, Azodicarbonamid, Isocyanate |
| Lackierer, Lötarbeiter | Kolophonium-Lötrauche, Härter, Kunstharzdämpfe, Isocyanate, Platinverbindungen |
| Metallarbeiter, Galvaniker | Kobalt-/Nickelverbindungen atembar, Metallkleber-Härter, Säure-/Basenaerosole |
Allergische obstruktive Atemwegserkrankungen (BK 4301): Akut/subakut: Fließschnupfen, Niessalven, konjunktivale Reaktionen, Hustenreiz, Atemnot — meist mit expositionsabhängigem Beschwerdemuster (Besserung am Wochenende, im Urlaub). Bei bestehender Überempfindlichkeit genügen niedrige Konzentrationen. Chronisch: Berufsasthma mit persistierender Symptomatik, bronchiale Hyperreagibilität, Lungenemphysem.
Chemisch-irritativ / toxisch (BK 4302): Husten und Luftnot als Initialsymptome, rhinokonjunktivale Beschwerden seltener. RADS — Reactive Airways Dysfunction Syndrome nach hoher akzidenteller Einzelexposition (Reizgas-Unfall). Chronisch: COPD-Phänotyp, Lungenemphysem, Rechtsherzbelastung.
Branche 1: Bäckerei und Konditorei. Bäckerasthma ist eines der häufigsten Berufsasthmen in Deutschland. Pflichtvorsorge ab 4 mg/m³ Mehlstaub — in handwerklichen Backstuben regelhaft erreicht. Alpha-Amylase aus Backenzymen ist hochpotent allergisierend.
Branche 2: Tierhaltung und Veterinärmedizin. Schweine-, Geflügel-, Rinder-, Pelztierhaltung; Forschungs-Tierhaltung. Belastung durch Tierprotein-Bioaerosole, Streustaub, Schimmelpilze, Endotoxine. Tierhalter-Asthma und EAA (Farmerlunge — BK 4201) sind klassische Folgen.
Branche 3: Holzverarbeitung mit Lacksystemen. Tischlereien, Möbelbauer, Bautischler — kombinierte Exposition mit Holzstaub und Isocyanaten/PUR-Lacken. Kombinierte Vorsorge nach E OAE und E ICY ist Pflicht.
Inhalte: Anlass und Zweck der Vorsorge; Information über den individuellen Arbeitsplatz; tätigkeitsspezifische inhalative Gefährdung (Stoffspektrum, Konzentrationen, Spitzenexpositionen); Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit (Vermeidung/Minimierung von Inhalation und Hautkontakt, Hygiene, PSA); Information über Untersuchungen.
Schlussberatung: Wirkmechanismen und Risiken der berufsspezifischen Substanzen; Bedeutung der Atopie bei Entstehung allergischer Erkrankungen; Empfehlungen zu Verhaltensprävention, Arbeitshygiene, PSA-Tragen; Tabakentwöhnung.
Allergologische Anamnese (Pflicht): Ganzjährige oder saisonale Beschwerden (Fließschnupfen, Niesen, Augenbrennen, Atembeschwerden, Hautbeschwerden wie Urtikaria); ärztlich diagnostizierte vorbestehende Allergien/Allergiepass/Neurodermitis/Asthma bronchiale; allergische Erkrankungen in der Familie; Tierkontakte, Hobbies mit Allergenkontakt, Wohnumfeld (Schimmelbefall als Confounder).
Arbeitsanamnese: Exposition gegenüber allergisierenden Stoffen (Stoffliste, Konzentrationen); vermehrtes Auftreten am Arbeitsplatz; Besserung nach Allergenkarenz (arbeitsfreies Wochenende, Urlaub) — pathognomonisch; Atopie-Risiko: bei vorbestehender Pollenatopie etwa 3-faches Risiko für Berufsasthma.
Untersuchung der Atmungs- und Kreislauforgane nach ärztlichem Ermessen — Auskultation, Perkussion, Atemmechanik, Inspektion der oberen Atemwege.
Bei Exposition gegenüber sensibilisierenden Stoffen: Prick-Test mit berufsspezifischen Allergenen (Mehlmischung, alpha-Amylase, Tierhaarallergene); Spezifisches IgE (CAP-RAST oder ImmunoCAP) auf Arbeitsstoffe — quantitativ, ggf. mit Komponentendiagnostik; Gesamt-IgE als Atopie-Marker. Routine-Labor entfällt — keine validierten Biomarker für irritativ-toxische Exposition.
Pflichtbestandteil der Erst- und Nachuntersuchung: Spirometrie einschließlich Fluss-Volumen-Kurve als Basisuntersuchung gemäß Anhang 1. FVC, FEV1, FEV1/FVC, MEF50/25 — zur Differenzierung obstruktive vs. restriktive Komponente.
Ergänzend: Bronchospasmolyse-Test (Reversibilität bei obstruktivem Befund), Ganzkörperplethysmographie (Atemwegswiderstand, Lungenvolumen), Methacholin-Provokationstest (bronchiale Hyperreagibilität). Bei begründetem Asthma-Verdacht: arbeitsplatzbezogener Inhalationstest (AIT) in spezialisiertem Pneumologie-Zentrum.
Keine Routine-Bildgebung. Bei Verdacht auf exogen-allergische Alveolitis (Farmerlunge, Vogelhalterlunge — BK 4201) HRCT mit ILO-/ICOERD-Befundung.
| Tätigkeiten / Berufe | Einwirkungen |
|---|---|
| Bäckerei, Konditorei | Mehlstäube, enzymhaltige Stäube (alpha-Amylase), Gewürzstäube, Kaffeebohnen, Schimmelpilze, Vorratsmilben |
| Mühlen, Futtermittelindustrie | Futtermittel- und Getreidestäube, Schimmelpilze, Vorratsmilben, Zuckmücken |
| Tierhaltung, Veterinärmedizin | Tierstäube (Haar, Hautschuppen, Speichel, Urin), Stroh, Naturlatex-Handschuhe, Schimmelpilze |
| Pflanzenproduktion, Florist | Pflanzenbestandteile, schimmelpilzhaltiger Staub, Insekten, Vorratsmilben, Pollen |
| Tischler, Zimmerer | Holzstäube (Buche, Eiche), Holzschutzmittel |
| Krankenpflege, Labor, Friseur | Naturlatex, Desinfektionsmittel, Persulfate (Blondiermittel, Haarstäube) |
| Kunststoff-, Klebstoff-, Gummiindustrie | Dicarbonsäureanhydride, Kolophonium, Ethylendiamin, Azodicarbonamid, Isocyanate |
| Lackierer, Lötarbeiter | Kolophonium-Lötrauche, Härter, Kunstharzdämpfe, Isocyanate, Platinverbindungen |
| Metallarbeiter, Galvaniker | Kobalt-/Nickelverbindungen atembar, Metallkleber-Härter, Säure-/Basenaerosole |
Allergische obstruktive Atemwegserkrankungen (BK 4301): Akut/subakut: Fließschnupfen, Niessalven, konjunktivale Reaktionen, Hustenreiz, Atemnot — meist mit expositionsabhängigem Beschwerdemuster (Besserung am Wochenende, im Urlaub). Bei bestehender Überempfindlichkeit genügen niedrige Konzentrationen. Chronisch: Berufsasthma mit persistierender Symptomatik, bronchiale Hyperreagibilität, Lungenemphysem.
Chemisch-irritativ / toxisch (BK 4302): Husten und Luftnot als Initialsymptome, rhinokonjunktivale Beschwerden seltener. RADS — Reactive Airways Dysfunction Syndrome nach hoher akzidenteller Einzelexposition (Reizgas-Unfall). Chronisch: COPD-Phänotyp, Lungenemphysem, Rechtsherzbelastung.
Branche 1: Bäckerei und Konditorei. Bäckerasthma ist eines der häufigsten Berufsasthmen in Deutschland. Pflichtvorsorge ab 4 mg/m³ Mehlstaub — in handwerklichen Backstuben regelhaft erreicht. Alpha-Amylase aus Backenzymen ist hochpotent allergisierend.
Branche 2: Tierhaltung und Veterinärmedizin. Schweine-, Geflügel-, Rinder-, Pelztierhaltung; Forschungs-Tierhaltung. Belastung durch Tierprotein-Bioaerosole, Streustaub, Schimmelpilze, Endotoxine. Tierhalter-Asthma und EAA (Farmerlunge — BK 4201) sind klassische Folgen.
Branche 3: Holzverarbeitung mit Lacksystemen. Tischlereien, Möbelbauer, Bautischler — kombinierte Exposition mit Holzstaub und Isocyanaten/PUR-Lacken. Kombinierte Vorsorge nach E OAE und E ICY ist Pflicht.
Inhalte: Anlass und Zweck der Vorsorge; Information über den individuellen Arbeitsplatz; tätigkeitsspezifische inhalative Gefährdung (Stoffspektrum, Konzentrationen, Spitzenexpositionen); Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit (Vermeidung/Minimierung von Inhalation und Hautkontakt, Hygiene, PSA); Information über Untersuchungen.
Schlussberatung: Wirkmechanismen und Risiken der berufsspezifischen Substanzen; Bedeutung der Atopie bei Entstehung allergischer Erkrankungen; Empfehlungen zu Verhaltensprävention, Arbeitshygiene, PSA-Tragen; Tabakentwöhnung.
Allergologische Anamnese (Pflicht): Ganzjährige oder saisonale Beschwerden (Fließschnupfen, Niesen, Augenbrennen, Atembeschwerden, Hautbeschwerden wie Urtikaria); ärztlich diagnostizierte vorbestehende Allergien/Allergiepass/Neurodermitis/Asthma bronchiale; allergische Erkrankungen in der Familie; Tierkontakte, Hobbies mit Allergenkontakt, Wohnumfeld (Schimmelbefall als Confounder).
Arbeitsanamnese: Exposition gegenüber allergisierenden Stoffen (Stoffliste, Konzentrationen); vermehrtes Auftreten am Arbeitsplatz; Besserung nach Allergenkarenz (arbeitsfreies Wochenende, Urlaub) — pathognomonisch; Atopie-Risiko: bei vorbestehender Pollenatopie etwa 3-faches Risiko für Berufsasthma.
Untersuchung der Atmungs- und Kreislauforgane nach ärztlichem Ermessen — Auskultation, Perkussion, Atemmechanik, Inspektion der oberen Atemwege.
Bei Exposition gegenüber sensibilisierenden Stoffen: Prick-Test mit berufsspezifischen Allergenen (Mehlmischung, alpha-Amylase, Tierhaarallergene); Spezifisches IgE (CAP-RAST oder ImmunoCAP) auf Arbeitsstoffe — quantitativ, ggf. mit Komponentendiagnostik; Gesamt-IgE als Atopie-Marker. Routine-Labor entfällt — keine validierten Biomarker für irritativ-toxische Exposition.
Pflichtbestandteil der Erst- und Nachuntersuchung: Spirometrie einschließlich Fluss-Volumen-Kurve als Basisuntersuchung gemäß Anhang 1. FVC, FEV1, FEV1/FVC, MEF50/25 — zur Differenzierung obstruktive vs. restriktive Komponente.
Ergänzend: Bronchospasmolyse-Test (Reversibilität bei obstruktivem Befund), Ganzkörperplethysmographie (Atemwegswiderstand, Lungenvolumen), Methacholin-Provokationstest (bronchiale Hyperreagibilität). Bei begründetem Asthma-Verdacht: arbeitsplatzbezogener Inhalationstest (AIT) in spezialisiertem Pneumologie-Zentrum.
Keine Routine-Bildgebung. Bei Verdacht auf exogen-allergische Alveolitis (Farmerlunge, Vogelhalterlunge — BK 4201) HRCT mit ILO-/ICOERD-Befundung.

Maßgebliche Befunde: Überempfindlichkeit der Bronchien mit Verschlimmerungs-Risiko bei niedrigen Konzentrationen; manifeste obstruktive Atemwegserkrankung (Asthma bronchiale mit persistierender Symptomatik und/oder COPD); erhebliche Erkrankung der Lungen (Lungengerüsterkrankungen, Lungenemphysem); allergische Rhinitis und/oder allergisches Asthma auf berufsspezifische Allergene — BK-Anzeige prüfen.
Beurteilung in vier Stufen (E OAE 7.4): keine Maßnahmen → Maßnahmen empfohlen (Substitution, technische/organisatorische/persönliche Schutzmaßnahmen, Einsatz an Arbeitsplätzen mit geringerer Exposition) → verkürzte Fristen → Tätigkeitswechsel zu erwägen.
Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.
Ergeben sich Anhaltspunkte für nicht ausreichende Schutzmaßnahmen — etwa Häufung allergischer Sensibilisierungen — ist dies dem Unternehmen anonymisiert mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV i. V. m. AMR 6.4). Bei Sensibilisierung bei mehreren Beschäftigten: erweiterte allgemeinpräventive Maßnahmen zwingend mit engmaschiger Wirksamkeitskontrolle.
Folgevorsorgen nach AMR 2.1 — typisch 24 Monate; bei Beschwerden oder Sensibilisierung verkürzt auf 12 Monate. Bei Sensibilisierung mit Karenz und symptomfreiem Verlauf langsame Wiederausweitung möglich.
1. Gefährdungsbeurteilung als Anker. TRGS 406/907 systematisch abarbeiten — alle sensibilisierenden Stoffe identifizieren; Mehlstaub-/Getreidestaub-Messung nach TRGS 504; Naturlatex-Protein-Gehalt in Handschuhen prüfen.
2. Substitution prüfen. Niedrigprotein-Naturlatex oder Nitril-Handschuhe; wässrige Holzlacke statt Isocyanat-haltige PUR-Lacke; Mehl-Vorgemische statt offener Mehl-Chargierung.
3. Geschlossene Systeme & Lokalabsaugung. In der Bäckerei: Mehl-Sieb-Maschinen mit Absaugung, Knetbottich-Lokalabsaugung; in Tierhaltung: Stallklima-Verbesserung mit Lüftung (5–10x/h), Streustaub-Minderung; in Tischlereien: Holzstaub-Absaugung Klasse M.
4. PSA als letzter Schritt. FFP2 bei Mehlstaub, FFP3 bei intensiver Allergen-Exposition; gebläseunterstütztes TM3P bei langer Tragezeit; Schutzbrille bei Lötrauchen, Säuren, Basen; Naturlatex durch Nitril ersetzen.
5. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen.
6. Schweigepflicht respektieren. Sie erhalten als Arbeitgeber nur die Bescheinigung, nicht das Prick-Test-Ergebnis oder spezifisches IgE.
7. Mehrere Beschäftigte mit Beschwerden → sofort handeln. AMR 6.4 — bei Häufung arbeitsplatzbezogen Maßnahmen ergreifen UND Wirksamkeit überprüfen.
8. Tabakentwöhnungs-Angebot. Tabakrauch ist ein wesentlicher Co-Faktor bei Berufsasthma und chronischer Bronchitis.
9. Mutterschutz. Tätigkeiten mit hochpotenten Allergenen oder Reizgasen für Schwangere arbeitsplatzbezogen prüfen.
10. Fristen-Tracker einsetzen. IAAI-Kunden bekommen automatisierte Fristerinnerungen über unsere digitale Vorsorgekartei — inkl. Prick-Test-Reminder und Spirometrie-Verlaufsdokumentation.
Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern (§ 6 ArbMedVV); TRGS-907-Stoffliste durchgehen; Arbeitsplatzbegehung (Spitzenbelastungen, Reinigungs- und Wartungstätigkeiten als Hochexpositions-Phasen, PSA-Praxis); Klärung: Pflicht oder Angebot? Kombination mit E ICY, E PLT, E SCH?
Eingangsberatung: Atopie-Status klar adressieren — Vorsorgeauffälligkeit nicht gleich Berufsverbot; expositionsabhängiges Beschwerdemuster als Schlüsselbefund — aktiv nach Wochenend-/Urlaubseffekt fragen; Pack-Years; Tabakentwöhnung anbieten.
Untersuchungsdurchführung: Spirometrie nach DGAUM-/Atemwegsliga-Standards (GLI-2012-Referenzwerte); Bronchospasmolyse niederschwellig einsetzen — kostengünstige Asthma-Differenzierung; Prick-Test mit berufsspezifischen Allergenen (Bäcker: Mehlmischung + alpha-Amylase + Vorratsmilben); spez. IgE bei Test-Negativität trotz starkem Verdacht; bei unklarem Befund: arbeitsplatzbezogener Inhalationstest (AIT) gemäß S2k-Leitlinie.
Beurteilungsfallen: Passagerer Hyperreagibilitäts-Schub nach respiratorischem Infekt abgrenzen von echter Berufssensibilisierung; Confounder Wohn-Schimmelbefall, Haustiere, Nikotinkonsum; BK 4301 (Allergene) vs. BK 4302 (chemisch-irritativ) abgrenzen; RADS nach Reizgas-Einzelexposition; bei Bäckern: Roggen- vs. Weizen-Sensibilisierung bestimmt Karenz-Strategie.
Dokumentation: Vorsorgekartei vollständig (§ 3 ArbMedVV); Spirometrie-Verlaufsdaten mit Datum, Gerät, Referenz; Prick-Test mit Wheal-Größe in mm, IgE-Werte mit kU/l und Klassen-Stufung; bei BK-Anzeige nach § 202 SGB VII: Versicherte aufklären.
IAAI-Praxisanker: In der IAAI nutzen wir unsere digitale Vorsorgekartei mit Spirometrie-Verlaufsdokumentation, Prick-Test-Erinnerungen, Bescheinigungs-Templates und Vorsorge-Reportings für Bäckerei-, Tierhaltung- und Holzverarbeitungsbetriebe — inkl. integrierter E-OAE-/E-ICY-Kombinationsvorsorge.
Maßgebliche Befunde: Überempfindlichkeit der Bronchien mit Verschlimmerungs-Risiko bei niedrigen Konzentrationen; manifeste obstruktive Atemwegserkrankung (Asthma bronchiale mit persistierender Symptomatik und/oder COPD); erhebliche Erkrankung der Lungen (Lungengerüsterkrankungen, Lungenemphysem); allergische Rhinitis und/oder allergisches Asthma auf berufsspezifische Allergene — BK-Anzeige prüfen.
Beurteilung in vier Stufen (E OAE 7.4): keine Maßnahmen → Maßnahmen empfohlen (Substitution, technische/organisatorische/persönliche Schutzmaßnahmen, Einsatz an Arbeitsplätzen mit geringerer Exposition) → verkürzte Fristen → Tätigkeitswechsel zu erwägen.
Gemäß AMR 6.3 erhalten versicherte Person und Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung mit Anlass und nächstem Vorsorgetermin — KEINE Diagnose, KEINE Befunde, kein Eignungsurteil.
Ergeben sich Anhaltspunkte für nicht ausreichende Schutzmaßnahmen — etwa Häufung allergischer Sensibilisierungen — ist dies dem Unternehmen anonymisiert mitzuteilen (§ 6 Abs. 4 ArbMedVV i. V. m. AMR 6.4). Bei Sensibilisierung bei mehreren Beschäftigten: erweiterte allgemeinpräventive Maßnahmen zwingend mit engmaschiger Wirksamkeitskontrolle.
Folgevorsorgen nach AMR 2.1 — typisch 24 Monate; bei Beschwerden oder Sensibilisierung verkürzt auf 12 Monate. Bei Sensibilisierung mit Karenz und symptomfreiem Verlauf langsame Wiederausweitung möglich.
1. Gefährdungsbeurteilung als Anker. TRGS 406/907 systematisch abarbeiten — alle sensibilisierenden Stoffe identifizieren; Mehlstaub-/Getreidestaub-Messung nach TRGS 504; Naturlatex-Protein-Gehalt in Handschuhen prüfen.
2. Substitution prüfen. Niedrigprotein-Naturlatex oder Nitril-Handschuhe; wässrige Holzlacke statt Isocyanat-haltige PUR-Lacke; Mehl-Vorgemische statt offener Mehl-Chargierung.
3. Geschlossene Systeme & Lokalabsaugung. In der Bäckerei: Mehl-Sieb-Maschinen mit Absaugung, Knetbottich-Lokalabsaugung; in Tierhaltung: Stallklima-Verbesserung mit Lüftung (5–10x/h), Streustaub-Minderung; in Tischlereien: Holzstaub-Absaugung Klasse M.
4. PSA als letzter Schritt. FFP2 bei Mehlstaub, FFP3 bei intensiver Allergen-Exposition; gebläseunterstütztes TM3P bei langer Tragezeit; Schutzbrille bei Lötrauchen, Säuren, Basen; Naturlatex durch Nitril ersetzen.
5. Vorsorgekartei nach § 3 ArbMedVV lückenlos führen.
6. Schweigepflicht respektieren. Sie erhalten als Arbeitgeber nur die Bescheinigung, nicht das Prick-Test-Ergebnis oder spezifisches IgE.
7. Mehrere Beschäftigte mit Beschwerden → sofort handeln. AMR 6.4 — bei Häufung arbeitsplatzbezogen Maßnahmen ergreifen UND Wirksamkeit überprüfen.
8. Tabakentwöhnungs-Angebot. Tabakrauch ist ein wesentlicher Co-Faktor bei Berufsasthma und chronischer Bronchitis.
9. Mutterschutz. Tätigkeiten mit hochpotenten Allergenen oder Reizgasen für Schwangere arbeitsplatzbezogen prüfen.
10. Fristen-Tracker einsetzen. IAAI-Kunden bekommen automatisierte Fristerinnerungen über unsere digitale Vorsorgekartei — inkl. Prick-Test-Reminder und Spirometrie-Verlaufsdokumentation.
Vor der Vorsorge: Aktuelle Gefährdungsbeurteilung anfordern (§ 6 ArbMedVV); TRGS-907-Stoffliste durchgehen; Arbeitsplatzbegehung (Spitzenbelastungen, Reinigungs- und Wartungstätigkeiten als Hochexpositions-Phasen, PSA-Praxis); Klärung: Pflicht oder Angebot? Kombination mit E ICY, E PLT, E SCH?
Eingangsberatung: Atopie-Status klar adressieren — Vorsorgeauffälligkeit nicht gleich Berufsverbot; expositionsabhängiges Beschwerdemuster als Schlüsselbefund — aktiv nach Wochenend-/Urlaubseffekt fragen; Pack-Years; Tabakentwöhnung anbieten.
Untersuchungsdurchführung: Spirometrie nach DGAUM-/Atemwegsliga-Standards (GLI-2012-Referenzwerte); Bronchospasmolyse niederschwellig einsetzen — kostengünstige Asthma-Differenzierung; Prick-Test mit berufsspezifischen Allergenen (Bäcker: Mehlmischung + alpha-Amylase + Vorratsmilben); spez. IgE bei Test-Negativität trotz starkem Verdacht; bei unklarem Befund: arbeitsplatzbezogener Inhalationstest (AIT) gemäß S2k-Leitlinie.
Beurteilungsfallen: Passagerer Hyperreagibilitäts-Schub nach respiratorischem Infekt abgrenzen von echter Berufssensibilisierung; Confounder Wohn-Schimmelbefall, Haustiere, Nikotinkonsum; BK 4301 (Allergene) vs. BK 4302 (chemisch-irritativ) abgrenzen; RADS nach Reizgas-Einzelexposition; bei Bäckern: Roggen- vs. Weizen-Sensibilisierung bestimmt Karenz-Strategie.
Dokumentation: Vorsorgekartei vollständig (§ 3 ArbMedVV); Spirometrie-Verlaufsdaten mit Datum, Gerät, Referenz; Prick-Test mit Wheal-Größe in mm, IgE-Werte mit kU/l und Klassen-Stufung; bei BK-Anzeige nach § 202 SGB VII: Versicherte aufklären.
IAAI-Praxisanker: In der IAAI nutzen wir unsere digitale Vorsorgekartei mit Spirometrie-Verlaufsdokumentation, Prick-Test-Erinnerungen, Bescheinigungs-Templates und Vorsorge-Reportings für Bäckerei-, Tierhaltung- und Holzverarbeitungsbetriebe — inkl. integrierter E-OAE-/E-ICY-Kombinationsvorsorge.
„G 23“ war die alte berufsgenossenschaftliche Bezeichnung für die Vorsorge bei obstruktiven Atemwegserkrankungen. Seit Inkrafttreten der ArbMedVV ist sie in der DGUV Empfehlung E OAE aufgegangen — inhaltlich vergleichbar, rechtlich aber als ArbMedVV-Vorsorge organisiert. „G 23“ ist umgangssprachlich noch verbreitet, aber rechtlich nicht mehr aktuell.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei BK-Fällen droht der Regress des Unfallversicherungsträgers.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für arbeitsplatzbezogene Inhalationstests (AIT) und Provokationstests sind spezialisierte Pneumologie-Zentren einzubeziehen.
Fünf BK-Ziffern: BK 1315 (Isocyanate), BK 4201 (Exogen-allergische Alveolitis), BK 4202 (Byssinose), BK 4301 (Allergische Atemwegserkrankungen), BK 4302 (chemisch-irritativ/toxisch).
BK 4301 umfasst durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen — pathogenetisch IgE-vermittelt. BK 4302 umfasst durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen — keine IgE-Vermittlung, dosisabhängige Schädigung.
Reactive Airways Dysfunction Syndrome — Asthma-ähnliches Krankheitsbild nach einer einzelnen, hohen, akzidentellen inhalativen Reizgas-/Reizstoff-Exposition (Säure-Spritzung, Reizgas-Unfall). Persistiert oft über Monate bis Jahre, BK 4302-relevant.
Bei manifesten allergischen Atemwegssymptomen UND nachgewiesener Sensibilisierung ist Expositionskarenz prognostisch entscheidend — bei frühzeitiger Karenz oft Symptomfreiheit erreichbar. Frühe Diagnose (Sensibilisierung ohne Symptome) erlaubt teilweise Weiterarbeit unter strengen Schutzmaßnahmen mit engmaschiger Verlaufskontrolle. Tätigkeitswechsel ist letzte Option — aber bei manifestem Berufsasthma oft unungänglich.
Der Prick-Test mit berufsspezifischen Allergenen (Mehlmischung, alpha-Amylase, Tierhaarallergene) detektiert IgE-vermittelte Sensibilisierungen. Wheal-Reaktion ≥ 3 mm gilt als positiv. Empfindlich, kostengünstig, ergänzt durch spezifisches IgE im Serum bei unklaren oder negativen Hauttest-Befunden trotz starkem Verdacht.
„G 23“ war die alte berufsgenossenschaftliche Bezeichnung für die Vorsorge bei obstruktiven Atemwegserkrankungen. Seit Inkrafttreten der ArbMedVV ist sie in der DGUV Empfehlung E OAE aufgegangen — inhaltlich vergleichbar, rechtlich aber als ArbMedVV-Vorsorge organisiert. „G 23“ ist umgangssprachlich noch verbreitet, aber rechtlich nicht mehr aktuell.
Vorsorge nach ArbMedVV trägt der Arbeitgeber. Sie darf während der Arbeitszeit stattfinden.
Ja. Die Untersuchung darf nicht gegen den Willen erfolgen. Die Eingangsberatung ist jedoch Pflichtbestandteil der Pflichtvorsorge.
Ordnungswidrigkeit nach § 11 ArbMedVV — Bußgelder bis 5.000 Euro je Fall. Bei BK-Fällen droht der Regress des Unfallversicherungsträgers.
Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (§ 7 ArbMedVV). Für arbeitsplatzbezogene Inhalationstests (AIT) und Provokationstests sind spezialisierte Pneumologie-Zentren einzubeziehen.
Fünf BK-Ziffern: BK 1315 (Isocyanate), BK 4201 (Exogen-allergische Alveolitis), BK 4202 (Byssinose), BK 4301 (Allergische Atemwegserkrankungen), BK 4302 (chemisch-irritativ/toxisch).
BK 4301 umfasst durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen — pathogenetisch IgE-vermittelt. BK 4302 umfasst durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen — keine IgE-Vermittlung, dosisabhängige Schädigung.
Reactive Airways Dysfunction Syndrome — Asthma-ähnliches Krankheitsbild nach einer einzelnen, hohen, akzidentellen inhalativen Reizgas-/Reizstoff-Exposition (Säure-Spritzung, Reizgas-Unfall). Persistiert oft über Monate bis Jahre, BK 4302-relevant.
Bei manifesten allergischen Atemwegssymptomen UND nachgewiesener Sensibilisierung ist Expositionskarenz prognostisch entscheidend — bei frühzeitiger Karenz oft Symptomfreiheit erreichbar. Frühe Diagnose (Sensibilisierung ohne Symptome) erlaubt teilweise Weiterarbeit unter strengen Schutzmaßnahmen mit engmaschiger Verlaufskontrolle. Tätigkeitswechsel ist letzte Option — aber bei manifestem Berufsasthma oft unungänglich.
Der Prick-Test mit berufsspezifischen Allergenen (Mehlmischung, alpha-Amylase, Tierhaarallergene) detektiert IgE-vermittelte Sensibilisierungen. Wheal-Reaktion ≥ 3 mm gilt als positiv. Empfindlich, kostengünstig, ergänzt durch spezifisches IgE im Serum bei unklaren oder negativen Hauttest-Befunden trotz starkem Verdacht.
Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können“ (E OAE), Fassung Januar 2022, S. 680–697.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV Anhang Teil 1, GefStoffV, BioStoffV, MuSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1, 5.1, 6.3, 6.4; TRGS 406, 907, 430, 504, 900; DGUV Regel 112-190 (Atemschutzgeräte); Buhl R et al. (2017) S2k-Leitlinie Asthma; Vogelmeier C et al. COPD-Leitlinie; Criée CP et al. (2015) Spirometrie-Leitlinie; Preisser AM et al. (2021) S2k-Leitlinie AIT; Reichenhaller Empfehlung; Henneberger PK et al. (2019) Cochrane; Quanjer PH et al. (2012) GLI-2012; Vandenplas O et al. (2017, 2019) Occupational Asthma.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — von der handwerklichen Bäckerei über die mittelständische Tierhaltung bis zur industriellen Lackiererei mit Isocyanat-Mehrfachexposition. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Atemwegsallergene-Vorsorge G23 oder bei der gesamten arbeitsmedizinischen Betreuung?
Beratungsgespräch anfragenStand: 25. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.
Primärquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Hrsg.): DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, 2. Auflage September 2024, DGUV Empfehlung „Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen auslösen können“ (E OAE), Fassung Januar 2022, S. 680–697.
Rechtsgrundlagen (Stand April 2026): ArbMedVV Anhang Teil 1, GefStoffV, BioStoffV, MuSchG, ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2.
Weiterführende Empfehlungen: AMR 2.1, 5.1, 6.3, 6.4; TRGS 406, 907, 430, 504, 900; DGUV Regel 112-190 (Atemschutzgeräte); Buhl R et al. (2017) S2k-Leitlinie Asthma; Vogelmeier C et al. COPD-Leitlinie; Criée CP et al. (2015) Spirometrie-Leitlinie; Preisser AM et al. (2021) S2k-Leitlinie AIT; Reichenhaller Empfehlung; Henneberger PK et al. (2019) Cochrane; Quanjer PH et al. (2012) GLI-2012; Vandenplas O et al. (2017, 2019) Occupational Asthma.
Die IAAI Arbeitssicherheit GmbH ist Ihr externer arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst — von der handwerklichen Bäckerei über die mittelständische Tierhaltung bis zur industriellen Lackiererei mit Isocyanat-Mehrfachexposition. Wir betreuen über 80 Branchen mit einem festen Team aus Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
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Beratungsgespräch anfragenStand: 25. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Maßgeblich sind die in Abschnitt 10 genannten Quellen.