Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach §167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet jeden Arbeitgeber – unabhängig von Betriebsgröße – Beschäftigten, die innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen (auch in Summe) arbeitsunfähig waren, ein BEM-Gespräch anzubieten. Ziel: die Arbeitsunfähigkeit überwinden, künftige AU vermeiden, Arbeitsplatz erhalten.
Wann besteht die BEM-Pflicht?
| Kriterium | BEM-Pflicht |
|---|---|
| Schwellenwert | > 6 Wochen AU in 12 Monaten (am Stück oder kumuliert) |
| Gilt für | Alle Beschäftigten, unabhängig von Schwerbehinderung |
| Betriebsgröße | Ab 1 Beschäftigtem – keine Ausnahme |
| Teilnahme | Freiwillig für Beschäftigten, Angebot verpflichtend für Arbeitgeber |
| Form | Schriftliches Einladungsschreiben mit Aufklärung über Ziele und Datenschutz |
Ablauf in 6 Schritten
- AU-Zeiten erfassen – Monatliches Monitoring ab Tag 1 der AU.
- Einladung versenden – Schriftlich, mit Erläuterung von Ziel, Freiwilligkeit, Datenschutz und Mitwirkungsrechten.
- BEM-Team zusammenstellen – Beschäftigter + Arbeitgebervertretung, auf Wunsch Betriebsrat/SBV/Betriebsarzt.
- BEM-Gespräch führen – Ursachen klären, Maßnahmen vereinbaren (Arbeitsplatzanpassung, Wiedereingliederung, Qualifizierung).
- Maßnahmen umsetzen & dokumentieren – Verläuflich in separater BEM-Akte (nicht Personalakte!).
- Verlauf evaluieren – Folgetermin nach 3–6 Monaten, ggf. Anpassung.
Rolle des Betriebsarztes im BEM
Der Betriebsarzt ist optional im BEM-Team, aber strategisch sinnvoll: Er bewertet arbeitsmedizinisch zumutbare Tätigkeiten, empfiehlt Anpassungen und vermittelt zwischen behandelndem Arzt und Betrieb – unter Wahrung der Schweigepflicht. CompDocs stellt diesen Service überbetrieblich bereit.
Datenschutz: Was ist erlaubt, was tabu?
- BEM-Akte strikt getrennt von der Personalakte führen
- Diagnosen dürfen nicht verlangt oder dokumentiert werden
- Zugriff nur für BEM-Beteiligte nach Einwilligung (Art. 9 DSGVO)
- Aufbewahrung nur so lange wie für das BEM-Ziel erforderlich
- Nach Abschluss: Protokoll mit Maßnahmen – ohne Gesundheitsdaten
Kündigungsschutz-Relevanz
Ein unterlassenes BEM macht eine krankheitsbedingte Kündigung nicht automatisch unwirksam – aber die Arbeitgeberseite muss im Kündigungsschutzprozess beweisen, dass BEM kein milderes Mittel gewesen wäre. Ohne dokumentiertes BEM-Angebot scheitern krankheitsbedingte Kündigungen regelmäßig vor dem Arbeitsgericht.
Typische Fehler vermeiden
- Mündliche oder verspätete Einladung
- Fehlende Aufklärung über Freiwilligkeit und Datenschutz
- Vermischung mit Krankenrückkehrgespräch oder Disziplinarmaßnahmen
- BEM-Unterlagen in der Personalakte
- Kein Betriebsarzt eingebunden bei komplexen Fällen
Häufige Fragen
Ist BEM für alle Betriebe Pflicht?
Ja. §167 SGB IX gilt unabhängig von der Betriebsgröße – auch für Kleinbetriebe mit einem Beschäftigten.
Muss der Beschäftigte am BEM teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Arbeitgeber müssen das BEM aber anbieten und das Angebot dokumentieren.
Zhlen auch einzelne Krankheitstage?
Ja. Alle AU-Tage der letzten 12 Monate werden aufsummiert. Ab insgesamt mehr als 42 Kalendertagen greift die BEM-Pflicht.
Was kostet ein strukturiertes BEM?
Interner Aufwand ca. 4–8 Stunden pro Fall. Überbetrieblicher BEM-Support durch CompDocs ist im Grundbetreuungsvertrag enthalten oder als Anlassleistung abrufbar.
Kann das BEM delegiert werden?
Ja – an eine externe BEM-Beauftragte oder den Betriebsarzt, sofern der Beschäftigte einwilligt. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
BEM rechtssicher umsetzen
CompDocs liefert Einladungstemplates, Gesprächsleitfäden, Betriebsarztbegleitung und digitale BEM-Akte – revisionssicher und DSGVO-konform.
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