Die AMR 3.4 regelt seit Januar 2026 Vorsorgeuntersuchungen mittels Telemedizin. Für dezentralisierte Teams und Homeoffice eröffnet dies Effizienzpotenziale — ohne Kompromisse bei Rechtssicherheit oder Datenschutz. Die CompDocs-Plattform ist KBV-zertifiziert und DSGVO-konform.
Was ist Telemedizin in der Arbeitsmedizin?
Durchführung von Vorsorgen per Video-Echtzeit. Zulässig nach AMR 3.4 für:
- Bildschirmarbeitsplatz (G37) — vollständig
- Quecksilber (G1) — teilweise
- Asbeststaub (G1.5) — teilweise
- Biologische Arbeitsstoffe (G42) — Einzelfall
- Beratungen/Schulungen — vollständig
Rechtsrahmen: AMR 3.4 und Vorsorgebescheinigung
| Vorsorgetyp | Telemedizin | Hinweise |
|---|---|---|
| Bildschirmarbeit (G37) | Ja | Komplett per Video |
| Quecksilber (G1) | Eingeschränkt | Blutentnahme vor Ort |
| Asbest (G1.5) | Teilweise | Röntgen vor Ort |
| Lärm (G20) | Nein | Audiometrie vor Ort |
| Hautschutz (G24) | Teilweise | Patch-Tests vor Ort |
| Beratung | Ja | Ergonomie, Hygiene |
Vorsorgebescheinigung (ArbMedVV § 6): rechtlich identisch mit Präsenz.
Ablauf einer digitalen Vorsorge
- Anmeldung & Anamnese — Personalportal-Fragebogen.
- Videosprechstunde — KBV-zertifiziert via CompDocs.
- Befunddokumentation — strukturierte Echtzeit-Einträge.
- Bescheinigung — digital signiert.
- Archivierung — DSGVO-konform, Compliance-Dashboard.
Datenschutz & Sicherheit
- Verschlüsselung TLS 1.2/1.3, AES-256.
- Server Deutschland — DSGVO-zertifiziert.
- Zugriffskontrolle — authentifiziert, geloggt.
- Auftragsverarbeitung — Art. 28 DSGVO.
- Aufbewahrung — 10 Jahre, sichere Löschung.
- KBV-Zertifizierung der Videokomponente.
Vorteile für Arbeitgeber
- Effizienz ohne Anfahrt
- Dezentralisierte Teams abgedeckt
- AMR 3.4 / ArbMedVV / DSGVO
- HR-Integration (SAP, Personio)
- Weniger Ausfallzeiten
- Audit-Ready Nachweise
Häufig gestellte Fragen
Rechtlich bindend?
Ja. AMR 3.4 und ArbMedVV § 6 — gleichwertig zu Präsenz.
Was geht nicht per Video?
Audiometrie, Spirometrie, Sehtests, Röntgen, Blutabnahmen.
Datenschutz-Audit notwendig?
Nein — IAAI ist AV nach Art. 28; Zertifikate auf Anfrage.
Technische Voraussetzungen?
Standard-Browser, stabile Internetverbindung, keine Installation.
Übermittlung an HR?
Nur Bescheinigung, kein Befund — Arztgeheimnis bleibt.
Nächste Schritte
Fragen zur Umsetzung? Das Team der IAAI Arbeitssicherheit GmbH berät zu HR-Schnittstellen und Implementierung.
Unverbindlichen Termin vereinbaren oder info@compdocs.de.
