Die AMR 3.4 regelt seit Januar 2026 die telemedizinische arbeitsmedizinische Vorsorge. Die erste Vorsorge – je Anlass und nach jedem Betriebsarztwechsel – findet im Betrieb in Präsenz statt; Folgevorsorgen sind nach ärztlicher Einzelfallprüfung telemedizinisch möglich. Für dezentrale Teams und Homeoffice eröffnet das Effizienzpotenziale.
Was ist Telemedizin in der Arbeitsmedizin?
Durchführung von Folgevorsorgen per Video in Echtzeit – nach ärztlicher Prüfung im Einzelfall (AMR 3.4). Typische Einsatzbereiche:
- Bildschirmarbeit (ehem. G37) — Folgevorsorge, wenn ärztlich vertretbar
- Quecksilber (ehem. G9) — teilweise
- Asbeststaub (ehem. G1.2) — teilweise
- Biologische Arbeitsstoffe (ehem. G42) — Einzelfall
- Beratungen/Schulungen — vollständig
Rechtsrahmen: AMR 3.4 und Vorsorgebescheinigung
| Vorsorgetyp | Telemedizin | Hinweise |
|---|---|---|
| Bildschirmarbeit (ehem. G37) | Folgevorsorge | Erstvorsorge in Präsenz, Folgevorsorge per Video nach ärztlicher Prüfung |
| Quecksilber (ehem. G9) | Eingeschränkt | Biomonitoring vor Ort |
| Asbest (ehem. G1.2) | Teilweise | Untersuchung vor Ort |
| Lärm (ehem. G20) | Nein | Audiometrie vor Ort |
| Hautschutz (ehem. G24) | Teilweise | Hautinspektion vor Ort |
| Beratung | Ja | Ergonomie, Hygiene |
Vorsorgebescheinigung (§ 6 Abs. 3 ArbMedVV): identisch mit Präsenz. Zusätzlich teilt der Betriebsarzt dem Arbeitgeber das Ergebnis der Prüfung zur telemedizinischen Durchführbarkeit in Textform mit (AMR 3.4 Nr. 4.7).
Ablauf einer digitalen Vorsorge
- Anmeldung & Anamnese — Personalportal-Fragebogen.
- Videosprechstunde — über die CompDocs-Plattform.
- Befunddokumentation — strukturierte Echtzeit-Einträge.
- Bescheinigung — digital signiert.
- Archivierung — DSGVO-konform, Compliance-Dashboard.
Datenschutz & Sicherheit
- Verschlüsselung TLS 1.2/1.3, AES-256.
- Server Deutschland — DSGVO-konformer Betrieb.
- Zugriffskontrolle — authentifiziert, geloggt.
- Ärztliche Schweigepflicht — medizinische Daten verarbeiten Betriebsärzte eigenverantwortlich (§ 8 ASiG), nicht als Auftragsverarbeiter.
- Aufbewahrung — 10 Jahre, sichere Löschung.
Vorteile für Arbeitgeber
- Weniger Anfahrten bei Folgevorsorgen
- Dezentralisierte Teams abgedeckt
- AMR 3.4 / ArbMedVV / DSGVO
- Weniger Ausfallzeiten
- Audit-Ready Nachweise
Häufig gestellte Fragen
Rechtlich bindend?
Ja, für Folgevorsorgen nach ärztlicher Prüfung (AMR 3.4). Die erste Vorsorge – auch nach einem Betriebsarztwechsel – findet in Präsenz statt.
Was geht nicht per Video?
Audiometrie, Spirometrie, Blutabnahmen sowie jede Erstvorsorge (AMR 3.4).
Datenschutz-Audit notwendig?
Betriebsärzte verarbeiten medizinische Daten eigenverantwortlich und weisungsfrei unter ärztlicher Schweigepflicht (§ 8 ASiG) – nicht als Auftragsverarbeiter. Datenschutzunterlagen erhalten Sie auf Anfrage.
Technische Voraussetzungen?
Standard-Browser, stabile Internetverbindung, keine Installation.
Übermittlung an HR?
Nur Bescheinigung, kein Befund — Arztgeheimnis bleibt.
Nächste Schritte
Fragen zur Umsetzung? Das Team von CompDocs berät zu HR-Schnittstellen und Implementierung.
Unverbindlichen Termin vereinbaren oder office@compdocs.de.
