Service · AMR 3.4

Telemedizin in der Arbeitsmedizin — AMR 3.4 Videosprechstunde

Telemedizinische Folgevorsorgen per Videokonsultation nach ärztlicher Prüfung – die erste Vorsorge findet in Präsenz statt. Rechtsrahmen nach AMR 3.4, Datenschutz nach DSGVO Art. 9, integriert in Ihre HR-Prozesse — mit der CompDocs-Plattform.

Videosprechstunde zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die AMR 3.4 regelt seit Januar 2026 die telemedizinische arbeitsmedizinische Vorsorge. Die erste Vorsorge – je Anlass und nach jedem Betriebsarztwechsel – findet im Betrieb in Präsenz statt; Folgevorsorgen sind nach ärztlicher Einzelfallprüfung telemedizinisch möglich. Für dezentrale Teams und Homeoffice eröffnet das Effizienzpotenziale.

Was ist Telemedizin in der Arbeitsmedizin?

Durchführung von Folgevorsorgen per Video in Echtzeit – nach ärztlicher Prüfung im Einzelfall (AMR 3.4). Typische Einsatzbereiche:

  • Bildschirmarbeit (ehem. G37) — Folgevorsorge, wenn ärztlich vertretbar
  • Quecksilber (ehem. G9) — teilweise
  • Asbeststaub (ehem. G1.2) — teilweise
  • Biologische Arbeitsstoffe (ehem. G42) — Einzelfall
  • Beratungen/Schulungen — vollständig

Rechtsrahmen: AMR 3.4 und Vorsorgebescheinigung

VorsorgetypTelemedizinHinweise
Bildschirmarbeit (ehem. G37)FolgevorsorgeErstvorsorge in Präsenz, Folgevorsorge per Video nach ärztlicher Prüfung
Quecksilber (ehem. G9)EingeschränktBiomonitoring vor Ort
Asbest (ehem. G1.2)TeilweiseUntersuchung vor Ort
Lärm (ehem. G20)NeinAudiometrie vor Ort
Hautschutz (ehem. G24)TeilweiseHautinspektion vor Ort
BeratungJaErgonomie, Hygiene

Vorsorgebescheinigung (§ 6 Abs. 3 ArbMedVV): identisch mit Präsenz. Zusätzlich teilt der Betriebsarzt dem Arbeitgeber das Ergebnis der Prüfung zur telemedizinischen Durchführbarkeit in Textform mit (AMR 3.4 Nr. 4.7).

Ablauf einer digitalen Vorsorge

  1. Anmeldung & Anamnese — Personalportal-Fragebogen.
  2. Videosprechstunde — über die CompDocs-Plattform.
  3. Befunddokumentation — strukturierte Echtzeit-Einträge.
  4. Bescheinigung — digital signiert.
  5. Archivierung — DSGVO-konform, Compliance-Dashboard.

Datenschutz & Sicherheit

  • Verschlüsselung TLS 1.2/1.3, AES-256.
  • Server Deutschland — DSGVO-konformer Betrieb.
  • Zugriffskontrolle — authentifiziert, geloggt.
  • Ärztliche Schweigepflicht — medizinische Daten verarbeiten Betriebsärzte eigenverantwortlich (§ 8 ASiG), nicht als Auftragsverarbeiter.
  • Aufbewahrung — 10 Jahre, sichere Löschung.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Weniger Anfahrten bei Folgevorsorgen
  • Dezentralisierte Teams abgedeckt
  • AMR 3.4 / ArbMedVV / DSGVO
  • Weniger Ausfallzeiten
  • Audit-Ready Nachweise

Häufig gestellte Fragen

Rechtlich bindend?

Ja, für Folgevorsorgen nach ärztlicher Prüfung (AMR 3.4). Die erste Vorsorge – auch nach einem Betriebsarztwechsel – findet in Präsenz statt.

Was geht nicht per Video?

Audiometrie, Spirometrie, Blutabnahmen sowie jede Erstvorsorge (AMR 3.4).

Datenschutz-Audit notwendig?

Betriebsärzte verarbeiten medizinische Daten eigenverantwortlich und weisungsfrei unter ärztlicher Schweigepflicht (§ 8 ASiG) – nicht als Auftragsverarbeiter. Datenschutzunterlagen erhalten Sie auf Anfrage.

Technische Voraussetzungen?

Standard-Browser, stabile Internetverbindung, keine Installation.

Übermittlung an HR?

Nur Bescheinigung, kein Befund — Arztgeheimnis bleibt.

Nächste Schritte

Fragen zur Umsetzung? Das Team von CompDocs berät zu HR-Schnittstellen und Implementierung.

Unverbindlichen Termin vereinbaren oder office@compdocs.de.