
Arbeitsmedizinische Vorsorge · BK 4103/4104
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter bei Asbestabbruch und Sanierung – Pflichtvorsorge nach TRGS 519 und ArbMedVV durch erfahrene Betriebsärzte.
Einblicke in unsere Asbestschutzuntersuchung vor Ort.



Spezialisierte Diagnostik zur Frühkennung von Asbestose, Mesotheliom und Lungenkrebs.
Erfassung von Asbestprodukten, Expositionsdauer, Schutzklasseneinstufung der Tätigkeit und individuellen Risikofaktoren (Rauchen erhöht Krebsrisiko massiv).
Lungenfunktion auf restriktive Muster als Frühzeichen der Asbestose. Basiswerte vor Tätigkeitsbeginn und regelmäßige Verlaufskontrolle.
Röntgenthorax auf Pleuraplaques und Fibrose. HRCT bei Verdacht auf Asbestose oder Mesotheliom deutlich sensitiver als konventionelles Röntgen.
Mesotheliom und Lungenkrebs können 20–50 Jahre nach Exposition auftreten. Nachsorge auch nach Ende der Asbestexposition lebenslang erforderlich.
Alle Beschäftigten bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigem Material, auch bei kurzer Exposition.
Bis zu 50 Jahre – Mesotheliom (Pleurakrebs) hat eine der längsten Latenzzeiten aller Berufskrankheiten. Regelmäßige Nachsorge ist lebenslang erforderlich.
Gebäude vor 1993: Dachplatten, Bodenbelag, Putze, Fugenmasse, Dämmmaterialien, Spritzasbest. Kataster-Prüfung vor Renovierung notwendig.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag pauschal abrechenbar.
„Asbest verursacht Asbestose, Mesotheliom und Lungenkrebs mit Latenzzeiten bis zu 50 Jahren. Es gibt keine sichere Expositionsgrenze – jede Faser ist potenziell gefährlich.“
DGUV Grundsatz G1.3, aktualisiert 2024
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