
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G24
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Berufsekzemen – rechtskonform nach ArbMedVV und TRGS 401, durchgeführt von erfahrenen Betriebsärzten.
Strukturierte Vorsorge nach TRGS 401 – von der Anamnese bis zur Verlaufskontrolle
Erfassung von Vorerkrankungen, Hauttyp, beruflichen Expositionen und Schutzmaßnahmen zur individuellen Risikobewertung.
Nicht-invasive Vergrößerungsuntersuchung der Haut zur Frühkennung von Reiz- und Kontaktekzemen sowie weiteren Hautveränderungen.
Gezielte Beratung zu Tätigkeit und Hautschutzmaßnahmen – Grundlage für gezielte Schutzmaßnahmen und Produktauswahl.
Bei mehr als 2 Stunden Feuchtarbeit täglich: jährliche Pflichtvorsorge. Erstvorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtend.
Alle Beschäftigten, die täglich mehr als 2 Stunden Feuchtarbeit leisten, schützende Handschuhe tragen oder mit hautschädigenden Stoffen in Kontakt kommen. Das gilt insbesondere für Reinigungskräfte, Pflegepersonal, Bäcker und Friseurbetriebe.
Die Erstvorsorge findet vor Beschäftigungsbeginn statt. Angebotsvorsorge alle 36 Monate, bei festgestellten Beeinträchtigungen jährlich. Bei Pflichtvorsorge (Exposition gegenüber Stoffen der Kategorie 1 nach TRGS 401) jährlich.
Die Kosten werden vollständig vom Arbeitgeber getragen. Für Mitgliedsunternehmen im IAAI-Rahmenvertrag sind die Untersuchungen in der DGUV 2-Grundbetreuung enthalten oder werden pauschal abgerechnet.
Friseure, Reinigungskräfte, Pflegepersonal, Bäcker, Köche, Maler, Metaller und alle Berufe mit regelmäßigem Hautkontakt zu Wasser, Reinigungsmitteln, Schutzhandschuhen oder chemischen Arbeitsstoffen.
„Die Prävention von Berufsdermatosen ist eine der häufigsten meldepflichtigen Berufskrankheiten in Deutschland. Frühzeitige Vorsorge verhindert chronische Verläufe.“
DGUV Grundsatz G24, aktualisiert 2024
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