
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G30
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Hitzeschäden bei Arbeit unter extremen thermischen Bedingungen – G30-Pflichtvorsorge nach ArbMedVV.
Einblicke in unsere G30-Untersuchung vor Ort.



Kardiologische und internistische Diagnostik für Beschäftigte an heißen Arbeitsplätzen.
Erfassung von Wärmequellen, WBGT-Messungen, körperlicher Schwerarbeit, Schutzkleidung und bestehender Vorerkrankungen (Herz, Niere, Diabetes).
EKG, Blutdruckmessung, Herzfrequenz unter Belastung. Ausschluss von Herzrhythmusstörungen und Herzinsuffizienz als Kontraindikation für Hitzearbeit.
Nierenfunktionswerte (Kreatinin, GFR), Blutbild, Elektrolyte. Beurteilung der Hitzetoleranz und Hydratationsfähigkeit.
Erstvorsorge vor Tätigkeitsbeginn. Pflichtvorsorge jährlich. Besondere Beachtung bei Hitzeerkrankungen in der Vorgeschichte.
Bei Überschreitung der WBGT-Grenzwerte (Wet Bulb Globe Temperature) in Abhängigkeit von Schwerarbeitsklasse und Klimabedingungen am Arbeitsplatz.
Eine lebensbedrohliche Übererwärmung >40°C mit ZNS-Beteiligung. Frühkennung von Risikopersonen durch G30 verhindert schwere Verläufe.
Hütten- und Stahlindustrie, Gießereien, Bäckereien, Textilreinigung, Bergbau und alle Tätigkeiten mit Strahlungswärme oder hoher Lufttemperatur.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag in der DGUV 2-Grundbetreuung enthalten oder pauschal abrechenbar.
„Hitzekrankheiten sind bei Risikogruppen (Herz-Kreislauf, Diabetes, Nierenerkrankung) lebensbedrohlich. Regelmäßige Vorsorge identifiziert Gefährdete frühzeitig.“
DGUV Grundsatz G30, aktualisiert 2024
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