G30 Hitzearbeit Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge · G30

Vorsorge Hitzearbeit – G30

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Hitzeschäden bei Arbeit unter extremen thermischen Bedingungen – G30-Pflichtvorsorge nach ArbMedVV.

/ ArbMedVV & TRGS 500 · Pflicht- und Angebotsvorsorge
/ Kardiologische & renale Diagnostik · Herz-Kreislauf und Nierenfunktion
/ Jährliche Pflichtvorsorge · Bei Überschreitung der WBGT-Grenzwerte

Was wir untersuchen

Kardiologische und internistische Diagnostik für Beschäftigte an heißen Arbeitsplätzen.

01

Anamnese & Wärmebelastung

Erfassung von Wärmequellen, WBGT-Messungen, körperlicher Schwerarbeit, Schutzkleidung und bestehender Vorerkrankungen (Herz, Niere, Diabetes).

02

Kardiologische Untersuchung

EKG, Blutdruckmessung, Herzfrequenz unter Belastung. Ausschluss von Herzrhythmusstörungen und Herzinsuffizienz als Kontraindikation für Hitzearbeit.

03

Labordiagnostik

Nierenfunktionswerte (Kreatinin, GFR), Blutbild, Elektrolyte. Beurteilung der Hitzetoleranz und Hydratationsfähigkeit.

04

Intervalle & Folgevorsorge

Erstvorsorge vor Tätigkeitsbeginn. Pflichtvorsorge jährlich. Besondere Beachtung bei Hitzeerkrankungen in der Vorgeschichte.

Häufige Fragen zur Hitzevorsorge

Ab wann ist G30 Pflicht?

Bei Überschreitung der WBGT-Grenzwerte (Wet Bulb Globe Temperature) in Abhängigkeit von Schwerarbeitsklasse und Klimabedingungen am Arbeitsplatz.

Was ist ein Hitzschlag?

Eine lebensbedrohliche Übererwärmung >40°C mit ZNS-Beteiligung. Frühkennung von Risikopersonen durch G30 verhindert schwere Verläufe.

Welche Branchen sind betroffen?

Hütten- und Stahlindustrie, Gießereien, Bäckereien, Textilreinigung, Bergbau und alle Tätigkeiten mit Strahlungswärme oder hoher Lufttemperatur.

Was kostet G30?

Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag in der DGUV 2-Grundbetreuung enthalten oder pauschal abrechenbar.

„Hitzekrankheiten sind bei Risikogruppen (Herz-Kreislauf, Diabetes, Nierenerkrankung) lebensbedrohlich. Regelmäßige Vorsorge identifiziert Gefährdete frühzeitig.“

DGUV Grundsatz G30, aktualisiert 2024

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