
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G42
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor biologischen Arbeitsstoffen – G42-Pflichtvorsorge nach BioStoffV und ArbMedVV durch erfahrene Betriebsärzte.
Einblicke in unsere Infektionsschutzuntersuchung vor Ort.



Umfassender Infektionsschutz für alle Beschäftigten mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen.
Erfassung von Tätigkeiten mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen, Schutzmaßnahmen, Impfstatus und Vorerkrankungen.
Überprüfung und Vervollständigung des Impfschutzes: Hepatitis A/B, Tetanus, Diphtherie, FSME, Influenza, Meningokokken je nach Exposition.
Antikörpernachweis bei Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln. Bestimmung des Impferfolgs und Indikation für Auffrischimpfungen.
Erstvorsorge vor Tätigkeitsbeginn. Jährliche Überprüfung des Impfstatus. Sofortmaßnahmen nach Stich-/Schnittverletzungen (Nadelstich).
Alle Beschäftigten mit Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen: Pflegepersonal, Labormitarbeiter, Klärwerkspersonal, Tierärzte, Rettungssanitäter, Müllabfuhr.
Bei Pflichtvorsorge G42 muss der Arbeitgeber die Impfung anbieten. Die Teilnahme ist freiwillig, Kosten trägt der Arbeitgeber vollständig.
Sofortmaßnahmen: Blutung fördern, desinfizieren, Betriebsarzt sofort kontaktieren. Postexpositionsprophylaxe bei HIV/Hepatitis-B-Risiko innerhalb von 2 Stunden.
Gesundheitswesen, Pflege, Labor, Abwasser, Landwirtschaft, Schlachtbetriebe, Müllentsorgung und alle Betriebe mit Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder Erregern.
„Biologische Arbeitsstoffe umfassen alle Mikroorganismen, Zellkulturen und menschliche Endoparasiten, die Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen auslösen können.“
DGUV Grundsatz G42, aktualisiert 2024
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