
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G40
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen – G40-Pflichtvorsorge nach ArbMedVV für alle Tätigkeiten mit CMR-Stoffen.
Einblicke in unsere Krebsstoff-Vorsorge vor Ort.



Stoffspezifisches Biomonitoring und organspezifische Diagnostik bei CMR-Stoffen am Arbeitsplatz.
Identifikation aller CMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch) am Arbeitsplatz, Expositionsdauer und Schutzmaßnahmen.
Je nach Gefahrstoff: Arsen im Urin (Holzschutzmittel), Chrom-VI im Urin (Schweißen), Benzol-Metaboliten, Formaldehyd-Addukte im Blut.
Je nach Zielorgan: Leber (Chlorkohlenwasserstoffe), Niere (Schwermetalle), Lunge (Fasern), Blut (Benzol), Harnwege (aromatische Amine).
Pflichtvorsorge auch nach Tätigkeitsende je nach Stoff. Krebserkrankungen können Jahrzehnte später auftreten. Dokumentation im Vorsorgekartei-System.
Stoffe der Kategorien krebserzeugend (C), erbgutverändernd (M) oder reproduktionstoxisch (R) nach GHS/CLP-Verordnung, Kategorien 1A und 1B.
Benzol, Formaldehyd, Chrom-VI, Nickelverbindungen, Asbest, PAK, aromatische Amine, Hartholzstaub, Diesel-Motoremissionen und weitere CMR-Stoffe.
Je nach Stoff zwischen 10 und 40 Jahren. Bei Asbest, PAK und aromatischen Aminen lebenslange Nachsorge empfohlen.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag pauschal abrechenbar.
„Etwa 40% aller Berufskrebserkrankungen sind auf Exposition gegenüber krebserzeugenden Arbeitsstoffen zurückzuführen. Frühzeitige Vorsorge und Biomonitoring sind entscheidend.“
DGUV Grundsatz G40, aktualisiert 2024
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