G25 Eignungsbeurteilung Fahrer

Eignungsbeurteilung · G25

G25 Eignung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Eignungsbeurteilung für Beschäftigte an sicherheitskritischen Arbeitsplätzen – G25 nach DGUV Grundsatz für FlurFörderfahrzeuge, Kräne und Überwachungstätigkeiten.

/ DGUV Grundsatz G25 · Eignungsbeurteilung Fahrer & Bediener
/ Sehtest, Hörtest, Reaktionstest · Sicherheitskritische Eignungskriterien
/ Alle 2–3 Jahre · Ab 40 Jahre jährlich empfohlen

Untersuchungsinhalte G25

Alle Bestandteile der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten im Überblick.

📋

Anamnese & Tätigkeitsprofil

Erhebung der medizinischen Vorgeschichte sowie Analyse der konkreten Tätigkeitsanforderungen (Stapler, Kran, Fahrzeug etc.).

👁️

Sehfähigkeitsprüfung

Prüfung von Visus, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen und Kontrastempfindlichkeit gem. DGUV G25-Anforderungen.

Reaktions- & Koordinationstest

Standardisierte Tests zur Reaktionszeit, Konzentrationsvermögen und sensomotorischen Koordination.

📅

Intervalle & Befundmitteilung

Altersabhängige Untersuchungsintervalle (bis 40 J.: 5 Jahre, ab 40: 3 Jahre, ab 55: jährlich) und vertrauliche Bescheinigung.

Häufige Fragen zur G25-Untersuchung

Wer benötigt eine G25-Untersuchung?

Beschäftigte, die FlurFörderzeuge (Gabelstapler), Krane, Fahrzeuge ab 3,5 t oder überwachungspflichtige Anlagen bedienen, benötigen nach DGUV Grundsatz G25 eine Eignungsbeurteilung.

Was passiert, wenn die Eignung eingeschränkt ist?

Der Betriebsarzt erstellt eine vertrauliche Bescheinigung über die Eignung, eingeschränkte Eignung oder Nichteignung. Bei Einschränkungen werden Möglichkeiten zur Kompensation (z. B. Sehhilfen) besprochen.

Wie lange dauert eine G25-Untersuchung?

Die Untersuchung dauert in der Regel 30–60 Minuten und umfasst Anamnese, Seh- und Reaktionstests sowie eine ärztliche Beratung. Bei Bedarf werden weitere diagnostische Maßnahmen eingeleitet.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für G25?

Die G25-Untersuchung basiert auf dem DGUV Grundsatz G25, der BGV D27 (Flurförderzeuge), der BetrSichV §12 (Betreiben von Arbeitsmitteln) sowie der StVZO §29 für Fahrzeugführer.

„Die DGUV G25 dient dem Schutz der Beschäftigten und der Sicherheit aller – eine fundierte Eignungsbeurteilung ist unabdingbar.“

DGUV Grundsatz G25

G25-Untersuchung für Ihr Unternehmen beauftragen

Wir führen G25-Eignungsuntersuchungen rechtssicher, effizient und vertraulich durch – direkt in Ihrem Betrieb oder in unserer Praxis.

Jetzt Angebot anfordernKontakt aufnehmen
DGUV G25BGV D27BetrSichV §12StVZO §29