
Eignungsbeurteilung · G25
Eignungsbeurteilung für Beschäftigte an sicherheitskritischen Arbeitsplätzen – G25 nach DGUV Grundsatz für FlurFörderfahrzeuge, Kräne und Überwachungstätigkeiten.
Umfassende Beurteilung der Fahr-, Steuer- und Überwachungseignung nach DGUV Grundsatz G25 – sicher, zuverlässig, rechtssicher.



Alle Bestandteile der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten im Überblick.
Erhebung der medizinischen Vorgeschichte sowie Analyse der konkreten Tätigkeitsanforderungen (Stapler, Kran, Fahrzeug etc.).
Prüfung von Visus, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen und Kontrastempfindlichkeit gem. DGUV G25-Anforderungen.
Standardisierte Tests zur Reaktionszeit, Konzentrationsvermögen und sensomotorischen Koordination.
Altersabhängige Untersuchungsintervalle (bis 40 J.: 5 Jahre, ab 40: 3 Jahre, ab 55: jährlich) und vertrauliche Bescheinigung.
Beschäftigte, die FlurFörderzeuge (Gabelstapler), Krane, Fahrzeuge ab 3,5 t oder überwachungspflichtige Anlagen bedienen, benötigen nach DGUV Grundsatz G25 eine Eignungsbeurteilung.
Der Betriebsarzt erstellt eine vertrauliche Bescheinigung über die Eignung, eingeschränkte Eignung oder Nichteignung. Bei Einschränkungen werden Möglichkeiten zur Kompensation (z. B. Sehhilfen) besprochen.
Die Untersuchung dauert in der Regel 30–60 Minuten und umfasst Anamnese, Seh- und Reaktionstests sowie eine ärztliche Beratung. Bei Bedarf werden weitere diagnostische Maßnahmen eingeleitet.
Die G25-Untersuchung basiert auf dem DGUV Grundsatz G25, der BGV D27 (Flurförderzeuge), der BetrSichV §12 (Betreiben von Arbeitsmitteln) sowie der StVZO §29 für Fahrzeugführer.
„Die DGUV G25 dient dem Schutz der Beschäftigten und der Sicherheit aller – eine fundierte Eignungsbeurteilung ist unabdingbar.“
DGUV Grundsatz G25
Wir führen G25-Eignungsuntersuchungen rechtssicher, effizient und vertraulich durch – direkt in Ihrem Betrieb oder in unserer Praxis.