G46 Muskel-Skelett Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge · G46

Vorsorge Muskel-Skelett-System

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Erkrankungen durch Vibration und körperliche Belastung – G46-Vorsorge nach ArbMedVV durch erfahrene Betriebsärzte.

/ ArbMedVV & LärmVibrationsArbSchV · Pflicht- und Angebotsvorsorge
/ Orthopädische Untersuchung · Wirbelsäule, Gelenke, periphere Nerven
/ Jährliche Pflichtvorsorge · Bei Überschreitung der Auslösewerte

Was wir untersuchen

Orthopädische und neurologische Diagnostik bei Vibrations- und Körperbelastung.

01

Anamnese & Expositionserfassung

Ermittlung von Vibrationsart (Hand-Arm oder Ganzkörper), täglicher Expositionsdauer, Arbeitsmitteln und bisherigen Beschwerden.

02

Orthopädische Untersuchung

Beurteilung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur. Bei Hand-Arm-Vibration: Prüfung auf Raynaud-Syndrom und Nervenleitgeschwindigkeit.

03

Neurologische Diagnostik

Vibrationssensibilitätsprüfung, Pallästhesiometrie bei Hand-Arm-Vibration. Beurteilung der peripheren Durchblutung und Nervenfunktion.

04

Intervalle & Folgevorsorge

Erstvorsorge vor Tätigkeitsbeginn. Bei Überschreitung der Expositions-Auslösewerte: jährliche Pflichtvorsorge. Angebotsvorsorge alle 36 Monate.

Häufige Fragen zur G46-Vorsorge

Wann ist G46 Pflicht?

Bei täglicher Vibrationsexposition über den Auslösewerten: Hand-Arm >2,5 m/s² oder Ganzkörper >0,5 m/s². Unterhalb sind Angebotsvorsorgen anzubieten.

Was ist das Raynaud-Syndrom?

Ein durch Vibration ausgelöstes Vasospasmus-Syndrom mit weißen, schmerzenden Fingern (Weißfingererkrankung). Führt zur BK 2104 bei Nachweis.

Welche Branchen sind betroffen?

Bauwesen, Forstwirtschaft, Metallbearbeitung, Bergbau und alle Betriebe mit Kettensägen, Winkelschleifern, Presslufthammärn oder Gabelstaplern.

Was kostet die G46-Vorsorge?

Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag in der Grundbetreuung enthalten oder pauschal abrechenbar.

„Vibrationsbedingte Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems gehören zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten im Baugewerbe und der Forstwirtschaft.“

DGUV Grundsatz G46, aktualisiert 2024

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