
Arbeitsmedizinische Vorsorge · G46
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Erkrankungen durch Vibration und körperliche Belastung – G46-Vorsorge nach ArbMedVV durch erfahrene Betriebsärzte.
Einblicke in unsere G46-Untersuchung vor Ort.



Orthopädische und neurologische Diagnostik bei Vibrations- und Körperbelastung.
Ermittlung von Vibrationsart (Hand-Arm oder Ganzkörper), täglicher Expositionsdauer, Arbeitsmitteln und bisherigen Beschwerden.
Beurteilung von Wirbelsäule, Gelenken und Muskulatur. Bei Hand-Arm-Vibration: Prüfung auf Raynaud-Syndrom und Nervenleitgeschwindigkeit.
Vibrationssensibilitätsprüfung, Pallästhesiometrie bei Hand-Arm-Vibration. Beurteilung der peripheren Durchblutung und Nervenfunktion.
Erstvorsorge vor Tätigkeitsbeginn. Bei Überschreitung der Expositions-Auslösewerte: jährliche Pflichtvorsorge. Angebotsvorsorge alle 36 Monate.
Bei täglicher Vibrationsexposition über den Auslösewerten: Hand-Arm >2,5 m/s² oder Ganzkörper >0,5 m/s². Unterhalb sind Angebotsvorsorgen anzubieten.
Ein durch Vibration ausgelöstes Vasospasmus-Syndrom mit weißen, schmerzenden Fingern (Weißfingererkrankung). Führt zur BK 2104 bei Nachweis.
Bauwesen, Forstwirtschaft, Metallbearbeitung, Bergbau und alle Betriebe mit Kettensägen, Winkelschleifern, Presslufthammärn oder Gabelstaplern.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag in der Grundbetreuung enthalten oder pauschal abrechenbar.
„Vibrationsbedingte Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems gehören zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten im Baugewerbe und der Forstwirtschaft.“
DGUV Grundsatz G46, aktualisiert 2024
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