
Arbeitsmedizinische Vorsorge · BK 4110/4113
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor krebserzeugenden PAK-Expositionen – Pflichtvorsorge nach ArbMedVV und TRGS 551 durch erfahrene Betriebsärzte.
Einblicke in unsere PAK-Untersuchung vor Ort.



Spezialisiertes Biomonitoring und Organdiagnostik bei PAK-Exposition in Teer, Bitumen und Koks.
Ermittlung von PAK-Quellen (Teer, Bitumen, Ruß, Kohle, Koks), Expositionsdauer und -intensität, Schutzmaßnahmen und Rauchergewohnheiten (Synkanzerogenitat).
Bestimmung von 1-Hydroxypyren im Urin als Marker für PAK-Gesamtbelastung. Biologischer Grenzwert (BGW) 0,5 µg/g Kreatinin (BGW-Überschreitung = erhöhtes Krebsrisiko).
Lungenfunktion auf beruflich bedingte Atemwegserkrankungen. Dermatologische Untersuchung auf PAK-bedingte Hautveränderungen (Teerwarzen, Karzinome).
Erstvorsorge vor Tätigkeitsbeginn. Pflichtvorsorge jährlich. Bei BGW-Überschreitung im Biomonitoring: Sofortmaßnahmen und erneute Messung.
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen bei unvollständiger Verbrennung. Enthalten in Teer, Bitumen, Ruß, Kohleteer und Grillrauch. Benzo[a]pyren ist das bekannteste krebserzeugende PAK.
Teer- und Bitumenverarbeitung, Asphaltbau, Kokerei, Aluminiumhütten, Kaminkehrer, Holzimprägnierung, Druckindustrie (Druckfarben).
Ja – Lungenkrebs durch PAK (z.B. bei Kokereien) ist als BK 4110 anerkannt. Urothel-Karzinome durch PAK als BK 4113.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag pauschal abrechenbar.
„PAK sind in ihrer Kombination mit anderen krebserzeugenden Noxen (Asbest, Rauchen) besonders gefährlich. Biomonitoring ermöglicht die direkte Messung der Körperbelastung.“
DGUV Grundsatz G40, aktualisiert 2024
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