
Arbeitsmedizinische Vorsorge · BK 4101
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Silikose und Quarzstaublungenerkrankung – Pflichtvorsorge nach ArbMedVV und TRGS 559.
Einblicke in unsere Quarzstaub-Untersuchung vor Ort.



Spezialisierte Diagnostik zur Frühkennung von Silikose und Quarzstaublungenerkrankung.
Ermittlung von Tätigkeiten mit Quarzstaubexposition, eingesetzten Materialien, Abrasivmittel und persönlichen Schutzmaßnahmen.
Lungenfunktionsprüfung auf restriktive Ventilationsstörungen als Frühzeichen der Silikose. Verlaufskontrolle über die gesamte Expositionszeit.
Standardröntgen auf Rundherde und Fibrosemuster. HRCT bei Verdacht für bessere Auflösung früher Silikose-Stadien.
Silikose kann noch Jahrzehnte nach Ende der Exposition fortschreiten. Nachsorge alle 2–3 Jahre auch nach Tätigkeitsende verpflichtend.
Eine chronische, nicht heilbare Staublungenerkrankung durch eingeatmeten Quarzfeinstaub (SiO₂). Führt zu progredienter Fibrose auch nach Ende der Exposition.
Bergleute, Steinmetze, Sandstrahlarbeiter, Gießereiarbeiter, Keramiker, Bauarbeiter (Abbruch, Kernbohrung) und Tunnelbauer.
Ja – Quarzstaub (SiO₂) ist als krebserzeugend eingestuft (Kategorie 1A). Silikotiker haben ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko.
Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag in der DGUV 2-Grundbetreuung enthalten.
„Quarzstaub-Exposition ist als krebserzeugend eingestuft. Silikose kann jahrzehntelang nach Expositionsende fortschreiten – eine lebenslange Nachsorge ist erforderlich.“
DGUV Grundsatz G1.1, aktualisiert 2024
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