UV-Strahlung Vorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge · BK 5103

Vorsorge Sonnenstrahlung UV

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Hautkrebs durch UV-Strahlung – Pflichtvorsorge nach ArbMedVV für alle Beschäftigten im Freien.

/ ArbMedVV & OStrV · Pflicht- und Angebotsvorsorge
/ Dermatologische Ganzkörperinspektion · Frühkennung von Basaliom und Melanom
/ Jährliche Pflichtvorsorge · Bei regelmäßiger Freilandarbeit

Was wir untersuchen

Dermatologische Diagnostik zum Schutz vor UV-bedingtem Hautkrebs bei Außenarbeiten.

01

Anamnese & UV-Exposition

Erfassung von Außentätigkeitsdauer, Jahreszeiten, geografischen Faktoren, Sonnenschutzmaßnahmen und Vorerkrankungen (Hauttyp, Muttermale).

02

Dermatologische Inspektion

Ganzkörperinspektion auf Hautveränderungen, aktinische Keratosen, Basaliome und Melanomverdacht. Dermatoskopische Untersuchung auffälliger Läsionen.

03

Phototyp-Bestimmung & Beratung

Bestimmung des Fitzpatrick-Hauttyps. Individuelle Beratung zu Sonnenschutzmitteln, UV-Schutzkleidung und Verhaltensmaßnahmen bei Außenarbeit.

04

Intervalle & Folgevorsorge

Erstvorsorge bei Tätigkeitsaufnahme. Pflichtvorsorge jährlich für alle regelmäßig im Freien Beschäftigten. Bei Befund: Überweisung Dermatologie.

Häufige Fragen zur UV-Vorsorge

Für wen gilt UV-Vorsorge?

Alle Beschäftigten, die regelmäßig im Freien arbeiten: Bauarbeiter, Landwirte, Gärtner, Dachdecker, Straßenbauer, Forstarbeiter – mindestens 30 Min./Tag Sonnenlicht.

Ist Hautkrebs eine anerkannte BK?

Ja – seit 2015 ist Plattenepithelkarzinom durch UV-Strahlung als BK 5103 anerkannt. Regelmäßige Vorsorge stärkt den BK-Anerkennungsfall.

Schützt Sonnencreme ausreichend?

Als alleinige Maßnahme nicht. UV-Schutzkleidung (UPF 50+), Mützen und Aufenthaltsplanung (Mittagshitze meiden) sind primäre Schutzmaßnahmen.

Was kostet UV-Vorsorge?

Vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. Im IAAI-Rahmenvertrag pauschal abrechenbar.

„Plattenepithelkarzinome durch natürliche UV-Strahlung sind seit 2015 als Berufskrankheit 5103 anerkannt. Outdoor-Beschäftigte haben ein bis zu dreifach erhöhtes Hautkrebsrisiko.“

DGUV Grundsatz UV-Strahlung, 2024

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