
Arbeitsmedizinische Vorsorge · TRGS 559
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Quarz- und Mineralsstäuben – Pflichtvorsorge nach ArbMedVV und TRGS 559 durch erfahrene Betriebsärzte.
Einblicke in unsere Staubbelastungsuntersuchung vor Ort.



Umfassende Diagnostik zum Schutz vor Stauberkrankungen und Pneumokoniosen.
Erfassung von Staubart, Expositionsdauer, Schutzmaßnahmen und Vorerkrankungen. Bestimmung der relevanten Staubfraktion (alveolengängig/einatembar).
Lungenfunktionsprüfung auf restriktive oder obstruktive Ventilationsstörungen. Basisuntersuchung vor Tätigkeitsaufnahme verpflichtend.
Bei Quarzstaubexposition: Röntgenthorax in zwei Ebenen zur Erkennung von Silikose und Pneumokoniose. HRCT bei Verdacht.
Erstvorsorge vor Tätigkeitsbeginn. Pflichtvorsorge jährlich bei Quarzstaubexposition über MAK. Angebotsvorsorge alle 36 Monate.
Alle Beschäftigten, die gegenüber einatembarem Staub oder alveolengängigem Quarzstaub exponiert sind und den Arbeitsplatzgrenzwert überschreiten.
Eine nicht heilbare Staublungenerkrankung durch Quarzstaub. Frühkennung durch regelmäßige Spirometrie und Röntgen verhindert schwere Verläufe.
Quarzstaub (SiO₂), Asbest, Holzstaub, Mehlstaub und Metallstaub gelten als besonders krebserregend oder lungengefährdend.
Bauwesen, Bergbau, Glasproduktion, Keramik, Gießereien, Steinbearbeitung sowie alle Betriebe mit mineralischer Staubexposition.
„Quarzstaub ist als krebserzeugend eingestuft. Schon kurzzeitige Hochexposition kann irreversible Lungenschäden verursachen, die erst Jahre später symptomatisch werden.“
DGUV Grundsatz G1.1/G1.2, aktualisiert 2024
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