Arbeitsmedizin

AMR 3.4: Telemedizinische Vorsorge ist jetzt Realität

Von Johannes F. AngererApril 20266 Min. Lesezeit

Seit Januar 2026 gibt es die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.4 (GMBl 2026 S. 29, geändert GMBl 2026 S. 455). Sie konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen arbeitsmedizinische Vorsorge telemedizinisch erfolgen kann. Was das für Arbeitgeber bedeutet, erklären wir in diesem Artikel.

Auf einen Blick:
Erstvorsorge = Präsenz (auch nach Betriebsarztwechsel)  |  Folgevorsorge = nach ärztlicher Einzelfallprüfung telemedizinisch möglich  |  Bekanntmachung: GMBl Nr. 2 vom 27.01.2026  |  Rechtsgrundlage: ArbMedVV + AMR 3.4

Was regelt die AMR 3.4?

Die AMR 3.4 wurde vom Ausschuss für Arbeitsmedizin ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 2 vom 27. Januar 2026 bekanntgemacht; zuletzt geändert im GMBl Nr. 20/2026. Sie konkretisiert die ArbMedVV und legt fest, unter welchen Bedingungen arbeitsmedizinische Vorsorge digital durchgeführt werden darf.

Kernsatz: Telemedizinische Vorsorge ist die Erbringung betriebsärztlicher Leistungen über digitale Kommunikationsmedien bei räumlicher Trennung von Betriebsarzt und Beschäftigtem – inklusive Anamnese, Beratung und telemedizinisch durchführbarer Untersuchungen.

Erstvorsorge vs. Folgevorsorge

Die wichtigste Unterscheidung der AMR 3.4:

Erstvorsorge – in Präsenz

Die erste Pflicht- oder Angebotsvorsorge je Vorsorgeanlass gemäß ArbMedVV-Anhang muss grundsätzlich als Präsenztermin stattfinden. Das gilt auch bei neuem Vorsorgeanlass beim selben Arbeitgeber und nach jedem Wechsel des Betriebsarztes.

Folgevorsorge – telemedizinisch möglich

Folgevorsorgen zum selben Anlass können telemedizinisch durchgeführt werden, wenn die Ärztin oder der Arzt dies im Einzelfall geprüft hat und keine Untersuchung erforderlich ist, die körperliche Präsenz verlangt. Eine generelle telemedizinische Vorsorge ohne individuelle ärztliche Prüfung ist nicht zulässig. Die ärztliche Prüfung wird dem Arbeitgeber in Textform mitgeteilt.

Ausnahme: Ergibt sich im digitalen Termin ein Präsenzbedarf, muss der Arbeitgeber nachträglich einen Präsenztermin ermöglichen. Die Vorsorgebescheinigung wird erst nach einem gegebenenfalls nötigen Präsenztermin ausgestellt.

Pflichten des Arbeitgebers

Wenn der Betriebsarzt telemedizinische Vorsorge durchführen möchte, müssen Arbeitgeber und Betriebsarzt gemeinsam prüfen, ob die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, folgende Bedingungen zu schaffen:

Technische Voraussetzungen: Stabile Videoverbindung, verschlüsselte Übertragung, datenschutzkonforme Plattform (DSGVO)

Organisatorische Voraussetzungen: Ungestörter, vertraulicher Ablauf sichergestellt – keine Dritten anwesend oder mithörend

Räumliche Voraussetzungen: Ruhiger, abgeschirmter Arbeitsplatz für den Beschäftigten während des digitalen Termins

Außerdem: Wer eine Vorsorge in Präsenz wünscht, hat ein Recht darauf – unabhängig von der ärztlichen Einschätzung. Der Arbeitgeber muss diesen Präsenztermin ermöglichen.

Vorteile der telemedizinischen Vorsorge

Zeitersparnis

Kein Anfahrtsweg, keine Wartezeiten. Termine in 15–30 Minuten – weniger Ausfallzeiten für Ihr Team.

Bundesweite Verfügbarkeit

Remote-Teams, Außendienstmitarbeiter und Homeoffice-Beschäftigte können standortunabhängig betreut werden.

Rechtssicherheit

AMR 3.4 schafft einen klaren Rahmen. CompDocs richtet seine Abläufe an der Regel aus.

Häufige Fragen zur AMR 3.4

Gilt AMR 3.4 auch für Pflichtvorsorge?

Ja. Die Regel gilt für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge gemäß ArbMedVV. Die erste Pflicht- oder Angebotsvorsorge je Anlass und die erste Vorsorge nach einem Betriebsarztwechsel finden in Präsenz statt. Bei der Wunschvorsorge ist die erste telemedizinisch möglich, weitere, sofern ärztlich vertretbar.

Kann der Betriebsarzt eigenständig entscheiden, ob digital oder Präsenz?

Ja, bei Folgevorsorgen entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall. Der Beschäftigte kann jedoch stets Präsenz verlangen.

Was kostet telemedizinische Vorsorge?

Die Kosten richten sich nach Ihrem Paket; Preise finden Sie auf unserer Preisseite.

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