Pflichten des Arbeitgebers
Wenn der Betriebsarzt telemedizinische Vorsorge durchführen möchte, müssen Arbeitgeber und Betriebsarzt gemeinsam prüfen, ob die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, folgende Bedingungen zu schaffen:
Technische Voraussetzungen: Stabile Videoverbindung, verschlüsselte Übertragung, datenschutzkonforme Plattform (DSGVO)
Organisatorische Voraussetzungen: Ungestörter, vertraulicher Ablauf sichergestellt – keine Dritten anwesend oder mithörend
Räumliche Voraussetzungen: Ruhiger, abgeschirmter Arbeitsplatz für den Beschäftigten während des digitalen Termins
Außerdem: Wer eine Untersuchung in Präsenz wünscht, hat ein Recht darauf – unabhängig von der ärztlichen Einschätzung. Der Arbeitgeber muss diesen Präsenztermin ermöglichen.