Physikalisch · DGUV E HTZ · Fassung Januar 2022

Hitzearbeiten Vorsorge G30 — Pflichtvorsorge bei extremer Wärmebelastung

Auf einen Blick: Die Hitzearbeiten-Vorsorge (G30) ist Pflichtvorsorge nach AMR 13.1 bei Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung wie Stahlwerk, Glashütte, Gießerei oder Heißreparaturen. Ohne Hitzeadaption, Entwärmungsphasen und EKG-Befund drohen Hitzschlag, Kreislaufkollaps und langfristig Grauer Star (BK 2401).
Dr. Johannes Angerer · Betriebsarzt & COO IAAI · Veröffentlicht 4. September 2024 · Aktualisiert 22. April 2026 · 14 Min Lesezeit

„Diese arbeitsmedizinische Empfehlung gibt Anhaltspunkte für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, um Erkrankungen, die durch Hitzearbeiten entstehen können, zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.“

— DGUV Empfehlung „Hitzearbeiten“ (E HTZ), Fassung Januar 2022, S. 838 ff.

1. Was ist die Hitzearbeiten-Vorsorge?

Die Hitzearbeiten-Vorsorge (G30) ist Pflichtvorsorge nach ArbMedVV für Beschäftigte mit regelmäßiger extremer Hitzebelastung. Schutzziel: Früherkennung von Vorerkrankungen, die zu Hitzschlag, Kreislaufkollaps oder Hitzekrämpfen führen können — und Sicherstellung ausreichender Hitzeadaption.

Hitzearbeit ist die Kombination aus hoher Lufttemperatur, starker Wärmestrahlung, schwerer körperlicher Arbeit und/oder isolierender Bekleidung. Auslöser ist die AMR 13.1, die konkrete Arbeitsverfahren (Pfannenarbeit, Flämmen, Schmiedearbeit über 100 kg, Heißreparaturen an Glaswannen) als Pflichtvorsorge-Anlass definiert.

Die Beurteilung erfolgt über die Normal-Effektivtemperatur (NET) nach Yaglou und die effektive Bestrahlungsstärke (Eeff) in Kombination mit der Arbeitsschwere.

2. Rechtsgrundlage und Stand April 2026

Geregelt in der ArbMedVV Anhang Teil 3 (Physikalische Einwirkungen). Maßgeblich ist die AMR 13.1. Klimatische Mindestanforderungen regelt die ArbStättV (Anhang 3.5).

  • ArbMedVV — Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 3a (Pflicht)
  • AMR 13.1 — Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung
  • ArbStättV / ASR A3.5 — Raumtemperatur, Maßnahmenplan ab 26/30/35 °C
  • BKV — BK 2401 „Grauer Star durch Wärmestrahlung“
  • ArbSchG, ASiG, DGUV V1, DGUV V2
Wichtig: Hitzearbeiten ohne vorherige Pflichtvorsorge sind arbeitsrechtlich unzulässig. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 € je Fall geahndet.

3. Vorsorgeanlässe — wann ist welche Vorsorge fällig?

3.1 Pflichtvorsorge nach AMR 13.1

Pfannenarbeit im Stahlwerk, Flämmen warmer Brammen, Schweißarbeiten an vorgewarmten Werkstücken (> 0,5 t, > 80 °C), Befahren nicht abgekühlter Behälter/Öfen, Arbeiten auf Ofendecken, Schmiede > 100 kg, Heißreparaturen an Glaswannen/Keramiköfen, Feuerwehreinsätze am Brandherd.

3.2 Fristen

VorsorgeartErstErste NachFolge
Pflichtvor Aufnahme12–24 Mon.36 Mon.
Bei Auffälligkeiten6–12 Mon.individuell
Praxistipp: Hitzeadaption geht nach 3–4 Wochen ohne Hitzearbeit verloren. Nach Urlaub oder Krankheit: erneute Akklimatisation über mindestens 2 Wochen mit reduzierten Arbeitszeiten.

4. Betroffene Branchen und Tätigkeiten

4.1 Gießerei / Stahlwerk

Schmelzbetriebe, Pfannenarbeiten, Abstich, Reparaturen an Öfen und Pfannen. NET-Werte > 36 °C bei mittelschwerer Arbeit. Pflichtvorsorge für Schmelzer, Pfannenführer, Anschläger, Wartungspersonal.

4.2 Bäckerei / Backwarenproduktion

Industriebäckereien mit Etagen-/Tunnelöfen. Lufttemperaturen bis 35 °C, Wärmestrahlung bis 600 W/m². Pflichtvorsorge für Bäcker und Reinigungspersonal an heißen Backstraßen.

4.3 Glas- und Keramikindustrie

Heißreparaturen an Glaswannen (> 1.500 °C), Tunnelöfen in Keramik. Ofenmaurer und Wartungspersonal sind pflichtvorsorgepflichtig.

4.4 Berufsgruppen

Schmelzer, Gießer, Schmiede, Schweißer, Ofenmaurer, Glasmacher, Keramiker, Industriebäcker, Köche in Großküchen, Feuerwehrleute, Wartungsmechaniker an heißen Anlagen.

5. Untersuchungsumfang

5.1 Beratung

Gefährdungen durch Hitze/IR-Strahlung, Akklimatisation, Entwärmungsphasen, PSA (Kühlweste), Flüssigkeitszufuhr (mind. 1 L/h bei schwerer Hitzearbeit).

5.2 Anamnese

Herz-Kreislauf (Hypertonie, KHK, Rhythmusstörungen), ZNS (Anfallsleiden), Medikamente (Diuretika, Betablocker, Anticholinergika), Flüssigkeitsaufnahme, Akklimatisationsstand.

5.3 Klinische Untersuchung

  • Urinstatus, kleines Blutbild, Leber-/Nierenwerte, Blutzucker
  • Blutdruck- und Pulsmessung
  • EKG in Ruhe und bei Belastung (Ergometrie nach DGUV-Leitfaden)
  • Röntgen-Thorax nur bei spezieller Indikation

5.4 Klimabeurteilung

Normal-Effektivtemperatur (NET) und effektive Bestrahlungsstärke (Eeff) in Kombination mit Arbeitsschwere (4 Stufen nach Energieumsatz: leicht ~100 W bis sehr schwer > 300 W).

6. Beurteilung und Bescheinigung

Vier Beurteilungsstufen. Relevante Krankheitsgruppen: Herz-Kreislauf (KHK, Hypertonie, Rhythmusstörungen), Lunge (COPD, Emphysem), ZNS (Anfallsleiden), Stoffwechsel (Diabetes, Adipositas), Augen (Katarakt bei Wärmestrahlung).

Vorsorgebescheinigung nach AMR 6.3: Anlass + nächster Termin, ohne Befund.

BK 2401 — Grauer Star durch Wärmestrahlung

Bei langjähriger Wärmestrahlungsexposition und Katarakt-Befund: BK-Anzeige nach § 202 SGB VII.

Akute Hitzeerkrankungen

  • Hitzeerschöpfung: Schwäche, Kopfschmerz, Übelkeit — Schatten, Flüssigkeit
  • Kreislaufkollaps: kurze Bewusstlosigkeit — Schocklage
  • Hitzekrämpfe: Muskelkrämpfe durch Salzverlust — Elektrolytausgleich
  • Hitzschlag: Kerntemperatur > 40 °C, Bewusstseinsstörung — Notfall! Sofortige Kühlung + Notarzt

7. Praxistipps für Unternehmen

  • GBU mit Klimamessung: DIN EN ISO 7726 — Lufttemperatur, Feuchttemperatur, Luftgeschwindigkeit, Strahlungstemperatur.
  • Hitzeadaption: Erste Woche 50 % Aufenthaltszeit, Steigerung über 2 Wochen. Nach 3–4 Wochen Pause: erneuter Aufbau.
  • Entwärmungsphasen: Klimatisierte Bereiche< 25 °C, Kühlduschen, Pausen nach NET-Wert.
  • PSA und Getränke: Kühlwesten, isotonische Getränke (0,5–1 L/h, frei zugänglich).
  • IAAI: Erstvorsorgen vor erstem Arbeitstag inkl. Belastungs-EKG und Akklimatisationsplan via digitale Vorsorgekartei.

8. Praxistipps für Betriebsärzte

Aktuelle GBU mit NET-/Eeff-Daten anfordern. Vorabklärung kardiov. Risiken (Framingham-Score). Belastungs-EKG strikt nach DGUV-Leitfaden Ergometrie. Bei Adipositas (BMI > 30) ergänzende Risikobewertung, bei Z. n. Infarkt Rücksprache Kardiologie.

  • Saisonale Beschäftigte ohne Hitzeadaption: verkürzte Erstvorsorge-Intervalle
  • Langzeitexposition Wärmestrahlung: Augenstatus für BK 2401 erfassen
  • Akklimatisationsplan in Vorsorgekartei aufnehmen
IAAI-Praxisanker: Digitale Vorsorgekartei mit NET-/Eeff-Tabellen, integriertem Belastungs-EKG-Protokoll und automatisiertem Akklimatisationsplan-Generator.

9. Häufige Fragen (FAQ)

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber — ausnahmslos. Reise-/Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.

Ab welcher Temperatur ist Vorsorge Pflicht?

Kein einzelner Schwellenwert. Maßgeblich ist AMR 13.1 mit namentlich benannten Tätigkeiten. Klimakritisch: NET > 30–34 °C bei mittelschwerer Arbeit.

Was ist Hitzeadaption?

Physiologische Anpassung über 2–4 Wochen: erhöhte Schweißrate, niedrigerer Salzgehalt, mehr Flüssigkeitsaufnahme. Geht nach 3–4 Wochen ohne Hitzearbeit verloren.

Welche Untersuchungen sind Pflicht?

Urinstatus, Blutbild, Leber-/Nierenwerte, Blutzucker, Blutdruck, EKG in Ruhe und bei Belastung (Ergometrie).

Kann ich die Vorsorge ablehnen?

Die Untersuchung darf nicht gegen Ihren Willen erfolgen — die Beratung ersetzt sie dann. Ohne Pflichtvorsorge-Termin ist die Tätigkeit jedoch unzulässig.

Was bei festgestellter Herzerkrankung?

Zusätzliche Schutzmaßnahmen oder verkürzte Intervalle. Bei manifester KHK ggf. Tätigkeitswechsel — Mitteilung an Arbeitgeber nur mit Einwilligung.

10. Quellen und Literatur

Primärquelle: DGUV Empfehlungen, 2. Auflage Sept. 2024, „Hitzearbeiten“ (E HTZ), Fassung Jan. 2022, S. 838–859.

Rechtsgrundlagen: ArbMedVV (Anhang Teil 3), AMR 13.1, ArbStättV, ASR A3.5, ArbSchG, ASiG, DGUV V1/V2, BKV (BK 2401).

Normen: DIN EN ISO 7726, DIN EN ISO 8996, DIN SPEC 33428.

Stand: 22. April 2026 · IAAI Arbeitssicherheit GmbH · Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung.